Hat Die Mutter Das Recht, In Der Wohnung Zu Wohnen, In Der Das Kind Gemeldet Ist?

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Hat Die Mutter Das Recht, In Der Wohnung Zu Wohnen, In Der Das Kind Gemeldet Ist?
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Video: Totgeglaubter Sohn Fred lebt! 30 Jahre lügt ihre Mutter | Bitte melde dich | SAT.1 2024, April
Anonim

Die Frage nach der Möglichkeit des Wohnsitzes einer Mutter am Meldeort eines minderjährigen Kindes nach einer Unterbrechung der Beziehungen zu ihrem Ehemann ist ziemlich kompliziert. Scheidungsverfahren berauben Kinder nicht ihres Zuhauses. Bei Erwachsenen ist jedoch nicht alles so einfach.

Hat die Mutter das Recht, in der Wohnung zu wohnen, in der das Kind gemeldet ist?
Hat die Mutter das Recht, in der Wohnung zu wohnen, in der das Kind gemeldet ist?

Kinderrechte nach Scheidung

Laut Gesetz darf ein Kind an einer bestimmten Adresse nicht abgemeldet bleiben. Unabhängig davon, bei welchem Elternteil er nach der Scheidung leben wird, sollte das Baby mit allen Bedingungen ausgestattet werden, die mit der Erziehung und einem komfortablen Leben verbunden sind.

Eine Aufenthaltserlaubnis ist zwingend erforderlich, da sie Voraussetzung für den Erhalt von medizinischer Versorgung, Bildung und Sozialleistungen ist.

Können die Eltern über den Wohnort des Kindes nicht friedlich entscheiden, wird die Frage durch ein Gericht geklärt. In den meisten Fällen geht der Richter bei der Prüfung eines Falles von der Höhe des Einkommens und der Größe der Wohnfläche jedes Elternteils aus. In diesem Fall gibt es zwei mögliche Lösungen:

  1. Das Kind bleibt bei der Mutter. Dann hat eine Frau das Recht, mit ihrem Kind am Ort seiner Registrierung zu leben. Verfügt sie über keinen eigenen Wohnraum, kann die Anmeldung entweder bei Verwandten (bei Verfügbarkeit der notwendigen Quadratmeter) oder bei ihrem Ex-Mann (nach Vereinbarung mit ihm) erfolgen.
  2. Die Betreuung des Kindes wird dem Vater übertragen. In diesem Fall entscheidet der Mann selbst, ob sein Ex-Ehepartner bei ihnen lebt.

Rechte der Mutter im Zusammenhang mit dem Umzug am Ort der Registrierung des Kindes

Ein geschiedener Ehegatte kann ein Kind für sich anmelden, auch wenn es sich um eine Mietwohnung handelt. Schwieriger wird es, wenn das Baby bereits eine Aufenthaltserlaubnis hat, die Eltern aber nicht. Um mit dem Kind zusammenzuziehen, müssen Sie in diesem Fall die Erlaubnis der dort lebenden Personen einholen.

Für den Fall, dass die Anmeldung des Kindes mit einer Wohnung verbunden ist, die im Rahmen eines sozialen Mietvertrags vermietet wird, muss die Mutter ihren Umzug mit allen Familienmitgliedern, die die Räumlichkeiten mieten, verhandeln. Die endgültige Entscheidung trifft jedoch der Vermieter. Im Falle einer Verringerung der Wohnraumnorm für eine Person hat er das Recht, einer Frau die Registrierung zu verweigern.

Sie können sich mit Zustimmung des Eigentümers in privatisierten Wohnungen anmelden. Bei einer Wohnung in WG ist eine Anmeldung mit positivem Bescheid aller Eigentümer möglich.

Nach Einholung der Zustimmung des Arbeitgebers oder des Eigentümers hat die Frau das Recht, sich am Wohnort des Kindes anzumelden. Zu diesem Zweck sollten Sie sich mit einem vollständigen Paket an Unterlagen (Antrag, Reisepass, schriftliche Zustimmung der Eigentümer, Eigentumsbestätigung der Immobilie) bei der Meldebehörde bewerben.

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