Schenkung (Spende) ist eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien, dem Schenker und dem Beschenkten, nach der sich die erste der Parteien verpflichtet, der anderen Partei in Zukunft alle im Eigentum stehenden Sachen unentgeltlich zu übertragen oder von ihnen freizugeben irgendwelche Vermögensverpflichtungen sich selbst oder Dritten gegenüber … Sowohl ganze Sachen als auch ihre Anteile unterliegen der Schenkung.
Anleitung
Schritt 1
Der Abschluss eines Schenkungsvertrages ist wie jeder andere zivilrechtliche Vertrag erst möglich, nachdem alle wesentlichen Bedingungen vereinbart wurden. In unserem Fall ist eine solche Bedingung ihr Gegenstand, der durch verschiedene Sachwerte oder Reklamationsrechte repräsentiert wird. Sind im Vertrag keine Angaben zum Thema Spende enthalten, gilt dieser als abgeschlossen.
Schritt 2
Gegenstand der Schenkung sind sowohl bewegliche als auch unbewegliche Sachen (oder deren Anteile), wie Häuser, Wohnungen, Ferienhäuser. Lassen Sie uns auf Letzteres näher eingehen. So unterliegt die Schenkung einer Sommerresidenz (deren Anteil) wie alle anderen Immobilientransaktionen der staatlichen Registrierungspflicht. Zur Durchführung ist es notwendig, folgende Dokumente zu sammeln (je nach konkreter Rechtslage variiert die Liste der Dokumente; hier wird sie nur in allgemeiner Form dargestellt):
- Erklärungen der Parteien zur Durchführung der staatlichen Registrierung;
- ein Dokument, das die Zahlung der staatlichen Gebühr bescheinigt (Bankquittung und ihre Kopie);
- Pässe der Vertragsparteien;
- Vertragsentwurf;
- die Annahme und Übergabe des Vorstadtgebäudes, sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht;
- Katasterpass für das Objekt (Landhaus, falls vorhanden);
- Dokumente, die das Eigentum an der übertragenen Immobilie (oder einen Anteil daran) bestätigen, zum Beispiel sind Zivilverträge ein solches Dokument;
- eine Bescheinigung der VZTA.
Schritt 3
Nachdem alle erforderlichen Dokumente gesammelt wurden, ist es möglich, eine Vereinbarung und ihre anschließende staatliche Registrierung abzuschließen. Dazu müssen Sie sich mit den oben genannten Unterlagen an die Registrierungskammer Ihrer Region wenden. Wenn die Dokumente auf Übereinstimmung mit ihren Rechtsvorschriften überprüft werden, wird entschieden, diese Vereinbarung zu registrieren (durch entsprechende Eintragung in das einheitliche staatliche Grundbuch). Ab dem Zeitpunkt der staatlichen Registrierung gilt die Immobilie als Eigentum der anderen Partei.