Die Veräußerung eines Autos im Rahmen eines Schenkungsvertrages, der in notarieller oder einfacher schriftlicher Form abgeschlossen wird, ist eine der Möglichkeiten, ein Fahrzeug zu erwerben. Die obligatorische notarielle Beurkundung des Fahrzeugüberlassungsvertrages sieht das Gesetz nicht vor. Trotzdem beglaubigen Notare solche Verträge oft, sowohl zugunsten von Fremden als auch zu Gunsten von Verwandten. So spenden Sie ein Auto:
Anleitung
Schritt 1
Führen Sie einen Autospendenvertrag beim Amt des Bundesamts für Registrierung aus. Bringen Sie dazu den in dreifacher Ausfertigung erstellten Vertrag sowie Dokumente mit, die bestätigen, dass Sie der Eigentümer des Fahrzeugs sind, das Sie spenden möchten.
Schritt 2
Möglicherweise benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung Ihres Ehepartners oder Ihrer Eltern, um ein Fahrzeug zu spenden.
Schritt 3
Stellen Sie sicher, dass Sie der Rosregistrierungsstelle Quittungen über die Zahlung der staatlichen Abgabe sowie einen in der vorgeschriebenen Form bei der Registrierungsbehörde erstellten Antrag vorlegen.
Schritt 4
Entfernen Sie das Fahrzeug bei der Verkehrspolizei, bei der die Registrierung vorgenommen wurde. Dazu benötigen Sie Ihren Reisepass und Fahrzeugpapiere.
Schritt 5
Unterschreiben Sie mit der Person, der Sie Ihr Auto spenden möchten, einen Spendenvertrag. Es ist nicht überflüssig, diesen Vertrag mit einem Notar zu beglaubigen, und danach muss der neue Besitzer Ihres Autos es bei der Verkehrspolizei anmelden.
Schritt 6
Denken Sie daran, dass Sie gemäß Ziffer 4 der Vorschriften für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und Anhängern bei der Verkehrspolizei für die Zulassung des Fahrzeugs zusammen mit dem Spendenvertrag einen Reisepass für das Auto vorlegen müssen tritt mit der Unterzeichnung in Kraft. Bei der Gestaltung eines Geschenkvertrags haben weder Sie noch die andere Partei weitergehende Rechte, Ansprüche oder Pflichten in Bezug auf den Geschenkartikel. Zum Beispiel kann eine Person, die einen Gegenstand geschenkt bekommen hat und der aufgrund bestehender Mängel an dem gespendeten Gegenstand Verluste erlitten hat, keine Entschädigung verlangen. Nach Abschluss des Schenkungsvertrages erhält die beschenkte Person das Eigentum an der Schenkung.