Dank eines solchen Rechtsdokuments wie einer Vollmacht kann eine Person Geschäfte tätigen, ohne persönlich anwesend zu sein. Gleichzeitig kann er sich durch eine andere Person vertreten lassen, die über eine notariell beglaubigte Vollmacht verfügt. Die Rechtmäßigkeit solcher Transaktionen wird durch Artikel 185 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation bestätigt.
Welche Arten von Vollmachten gibt es?
Eine Vollmacht kann nur schriftlich ausgestellt werden und muss bei notariellen Geschäften selbst notariell beurkundet werden. Unabhängig von der Art der Vollmacht gelten besondere Anforderungen an den Inhalt dieses Dokuments. Die darin vorgesehenen Handlungen, die der Auftraggeber seinem Bevollmächtigten gestattet, dürfen also nicht rechtswidrig sein. Erlaubte Handlungen müssen klar und deutlich angegeben werden, um ihre zweideutige Auslegung auszuschließen.
Vollmachten werden einmalig für die Durchführung von Gesamt- oder langfristigen Handlungen für einen bestimmten Zeitraum sowie für allgemeine Handlungen ausgestellt. Eine einmalige Vollmacht wird erteilt, um eine Handlung durchzuführen, beispielsweise um ein Auto zu kaufen. Die Verfügungsvollmacht bezieht sich jedoch auf solche, die zur Durchführung von Sammelhandlungen erteilt werden. Die weitesten Vollmachten erhält die bevollmächtigte Person, in deren Händen sich eine General- oder Generalvollmacht befindet. Es kann die Möglichkeit vorsehen, mit dem Eigentum des Auftraggebers Geschäfte zu tätigen und sogar die ihm zustehenden Rechte und Pflichten auszuüben.
So kaufen Sie mit einer Generalvollmacht ein
Um einer Person, die Ihre Interessen vertritt, eine Generalvollmacht zu erteilen, müssen Sie sich an ein Notariat wenden. Der Text dieses Dokuments muss folgende Angaben enthalten: Ort und Datum der Vollmachtserteilung; seine Gültigkeitsdauer. Die maximale Dauer, für die eine Generalvollmacht erteilt werden kann, beträgt 3 Jahre, wird keine Vereinbarung getroffen, gilt die Vollmacht für ein Jahr. Darüber hinaus müssen Sie in der Vollmacht Ihren Nachnamen, Vornamen und Vatersnamen, Staatsangehörigkeit und Wohnort, Passdaten angeben; Name, Vorname und Vatersname des Vertreters, seinen Wohnort, Passdaten (wenn möglich). Eine Generalvollmacht müssen Sie persönlich bei einem Notar ausstellen, die Anwesenheit Ihres Bevollmächtigten ist jedoch nicht erforderlich.
Mit dieser notariell beglaubigten Vollmacht kann Ihr Vertreter Kauf- und Verkaufsgeschäfte abschließen, indem er den entsprechenden Vertrag des Käufers unterschreibt. Gleichzeitig sollte nach Name, Vorname und Vatersname im Vertrag der Text „Handeln mit einer dann im Namen des und der Person ausgestellten Vollmacht“mit Angabe Ihres Wohnorts, Ihrer Staatsangehörigkeit, Ihres Reisepasses folgen Daten.