Wie Bekomme Ich Eine Datscha-Amnestie Im Jahr 2017?

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Wie Bekomme Ich Eine Datscha-Amnestie Im Jahr 2017?
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Die Datscha-Amnestie ist ein vereinfachtes Verfahren zur Registrierung des Eigentums an Grundstücken, Datscha- und Gartenhäusern, Bädern, Garagen, Nebengebäuden, Wohngebäuden, die vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzbuches, also bis zum 30.10.01, erhalten oder gebaut wurden. Die Datscha-Amnestie wird durch das Bundesgesetz 93-F3 geregelt, das es Ihnen ermöglicht, Ihr Recht gemäß den verfügbaren Dokumenten zu registrieren, aber Sie müssen eine Kopie des Katasterplans der Objekte haben.

So erteilen Sie eine Datscha-Amnestie
So erteilen Sie eine Datscha-Amnestie

Notwendig

  • - eine Kopie des Katasterplans des Standorts oder der Struktur;
  • - ein vom Gartenbauamt zertifiziertes Inventar des Standorts;
  • - Beschluss der Kreisverwaltung;
  • - Antrag beim Registrierungszentrum;
  • - Zahlungseingang für die Registrierung.

Anweisungen

Schritt 1

Wenn Sie das Eigentum an nicht genehmigten Gebäuden, die vor 2001 errichtet wurden, registrieren möchten, wenden Sie sich an das BTI, schreiben Sie eine Anfrage, einen Techniker zu rufen. Sie begutachten Ihre Gebäude, erstellen für sie einen technischen Plan und stellen einen Katasterpass aus, erhalten eine Kopie des Katasterplans.

Schritt 2

Kontaktieren Sie das USRTS, schreiben Sie einen Antrag auf dem Standardformular, das Ihnen im Registrierungszentrum ausgehändigt wird. Zeigen Sie Ihren Reisepass, eine Kopie des Katasterplans. Anhand der eingereichten Unterlagen werden Ihre Eigentumsrechte registriert und ein Eigentumsnachweis für nicht genehmigte Gebäude ausgestellt.

Schritt 3

Um Eigentumsrechte an Grundstücken zu registrieren, die vor 2001 eingegangen sind und für die keine Dokumente vorliegen, erhalten Sie in den USRTs ein Formular, auf dem Sie eine Bestandsaufnahme der Site erstellen. Rufen Sie den Inventaringenieur von der FCCC an. Der Spezialist führt eine Liste der notwendigen Arbeiten durch und gibt Ihnen Unterlagen. Registrieren Sie sie im selben Zentrum und erhalten Sie eine Kopie des Katasterplans für den Standort.

Schritt 4

Kontaktieren Sie den Gartenbauausschuss, legen Sie das Inventar des Grundstücks und die erhaltene Kopie des Katasterplans vor, Sie werden vom Vorsitzenden des Gartenbauverbands auf dem Inventar gestempelt und unterschrieben.

Schritt 5

Wenden Sie sich mit allen Dokumenten an die örtliche Verwaltung, schreiben Sie eine Erklärung über die Übertragung der Website in das Eigentum. Sie erhalten eine vom Leiter der Kreisverwaltung unterschriebene Verfügung.

Schritt 6

Wenden Sie sich an das USRTS, füllen Sie einen Antrag auf dem vorgeschlagenen Formular aus, legen Sie Ihren Reisepass, ein Inventar des Grundstücks mit Siegel und Unterschrift, einen Beschluss der Verwaltung, eine Kopie des Katasterplans vor. Nach 30 Tagen erhalten Sie eine Eigentumsbescheinigung für das Land.

Schritt 7

Alle Gebäude, die nach dem 30. Oktober 2001 errichtet wurden, bedürfen einer Baugenehmigung des Bezirksamts für Architektur und Stadtplanung. Alle nach dem 30. Oktober 2001 erhaltenen oder gekauften Grundstücke müssen mit Eigentumsurkunden versehen sein. Denn die Registrierung dieser Objekte erfolgt allgemein und fällt nicht unter das vereinfachte Registrierungsverfahren.

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