Als Ort des vorübergehenden Aufenthalts gilt eine Wohnung, ein Raum, ein Zimmer, ein Wohnhaus, in dem der angekommene Bürger vorübergehend wohnt. Das Anmeldeverfahren ist in den Vorschriften des Amtes des Bundesmigrationsdienstes geregelt.
Notwendig
- - Stellungnahme;
- - der Pass;
- - Ankunftsformular;
- - Geburtsurkunde;
- - Dokumente für den Wohnungsbau;
- - Erlaubnis von Eigentümern oder Mietern.
Anweisungen
Schritt 1
Wenn ein Bürger zu einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen eingereist ist, ist er verpflichtet, eine vorübergehende Registrierung einzuholen. Gleichzeitig müssen Sie nicht aus Ihrem ständigen Wohnsitz entlassen werden.
Schritt 2
Um das Registrierungsverfahren durchzuführen, wenden Sie sich zusammen mit dem angekommenen Bürger an den territorialen Migrationsdienst, da sein Reisepass erforderlich ist und das Dokument nur in persönlicher Anwesenheit des Eigentümers oder seiner notariell bevollmächtigten Person zur Prüfung akzeptiert wird.
Schritt 3
Füllen Sie den Antrag im vorgeschriebenen Formular im Beisein eines FMS-Mitarbeiters aus. Sie müssen auch das Ankunftsadressenblatt in dreifacher Ausfertigung ausfüllen. Formulare werden beim territorialen Migrationsdienst völlig kostenlos ausgestellt.
Schritt 4
Bei der Anmeldung Minderjähriger am vorübergehenden Aufenthaltsort der Eltern, Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreter werden eine Geburtsurkunde und ein Reisepass dieser Personen benötigt. Eine notarielle Zustimmung des Wohnungseigentümers ist nicht erforderlich, da minderjährige Bürger am Ort des ständigen oder vorübergehenden Aufenthalts der Eltern, Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreter gemeldet sind, unabhängig davon, ob die Eigentümer oder Mieter von Sozialwohnungen zustimmen oder nicht.
Schritt 5
Erwachsene können nur mit schriftlicher Zustimmung aller Eigentümer oder registrierten Mieter vorübergehend angemeldet werden und ihre persönliche Anwesenheit ist erforderlich. Falls eine dieser Personen nicht persönlich bei der Registrierung anwesend sein kann, holen Sie eine notariell beglaubigte Erlaubnis ein.
Schritt 6
Für die Unterbringung müssen Sie Eigentumsdokumente einreichen. Das gesamte Papierpaket wird im Original und in Fotokopien beim territorialen Migrationsdienst eingereicht.
Schritt 7
Die Dauer der vorübergehenden Registrierung wird vom Eigentümer oder Mieter der Wohnung und dem Bürger, der registriert wird, bestimmt. Nach Ablauf der Laufzeiten kann sie verlängert werden oder die Registrierung gilt als automatisch abgeschlossen. Jeder Eigentümer oder Arbeitgeber hat das Recht, sich frühzeitig mit einem Antrag beim FMS zu bewerben und die Löschung eines vorübergehend registrierten Bürgers zu verlangen.