Nicht selten wird Ihnen ein Verwandter, der mit Ihnen in derselben Wohnung lebt, fremd. Und dann fragt man sich, wie man sich trennen kann. Oder Sie wohnen bedingt durch die Umstände bereits getrennt, er ist aber noch in Ihrer Wohnung gemeldet. Dies kann für Sie sehr belastend sein. Oder Sie planen den Verkauf einer Wohnung. In jedem Fall treffen Sie die Entscheidung, es aufzuschreiben.
Notwendig
Alle notwendigen Unterlagen
Anweisungen
Schritt 1
Bevor Sie sich jedoch mit einer Erklärung über die Streichung einer bestimmten Person vom Meldekonto an das Wohnungsamt wenden, ist zu klären, was dieses Meldekonto ist und ob eine Löschung von diesem Konto möglich ist das Gesetz vom 25.06.1993 N 5242-1 "Über das Recht der Bürger der Russischen Föderation auf Freizügigkeit, die Wahl des Aufenthaltsortes und des Wohnsitzes innerhalb der Russischen Föderation", sind die Bürger verpflichtet, sich an ihrem Wohnort oder bei der Ort des vorübergehenden Aufenthalts. Somit steht die Registrierung von Bürgern auf dem Registrierungskonto in direktem Zusammenhang mit ihrem Recht, dauerhaft oder überwiegend in einem Wohngebäude zu wohnen. Die Abmeldung kann entweder auf Antrag des Bürgers selbst oder gegen seinen Willen erfolgen.
Schritt 2
Eine Abmeldung auf Antrag eines Bürgers ist nur möglich, wenn der Bürger für die getroffenen Maßnahmen verantwortlich ist. Anträgen auf Abmeldung von Minderjährigen oder Personen mit beschränkter Geschäftsfähigkeit durch eine gerichtliche Entscheidung kann daher nicht entsprochen werden. Gleichzeitig verliert eine Person, die aus dem Melderegister gestrichen wird, durch diese Maßnahme nicht das Recht zur Nutzung der Wohnräume Die Löschung aus dem Melderegister gegen den Willen des Bürgers ist nur auf Antrag des Bürgers möglich interessierte Person und nur dann, wenn der Bürger das Recht zur Nutzung der entsprechenden Wohnräume verloren hat.
Schritt 3
Der Verlust des Nutzungsrechts lässt sich in drei Hauptvarianten einteilen: Erste Variante: Die Wohnung ist Eigentum. In diesem Fall kann dem Angehörigen durch Entscheidung des Eigentümers das Aufenthaltsrecht entzogen werden (außer bei Variante 3.) Zweite Variante: Die Wohnung wird aufgrund eines Sozialmietvertrages genutzt. In diesem Fall kann dem Angehörigen das Aufenthaltsrecht nur durch eine gerichtliche Entscheidung entzogen werden. Aus der Praxis kann sich eine gerichtliche Entscheidung entweder auf die Tatsache des Aufenthalts an einem anderen Ort aufgrund eines Dauerrechts (z. B. Eigentum) stützen oder auf den Sachverhalt erheblicher Verstöße gegen die Aufenthaltsordnung, die es unmöglich machen, der Täter, an diesem Ort weiterzuleben, oder handlungsunfähig. In diesem Fall darf ihm das Aufenthaltsrecht nur mit Zustimmung der Vormundschaft und der Vormundschaftsbehörde entzogen werden. Eine solche Einwilligung wird in der Regel nur dann erteilt, wenn der Antragsteller zugesichert hat, der Person eine andere Wohnung zur Verfügung zu stellen.