Ein Mieter ist eine Person, der eine Wohnung im Rahmen eines sozialen Miet- oder Pachtvertrags übertragen wird. Sie können sich am Wohnort vorübergehend oder dauerhaft anmelden, bedürfen jedoch ausnahmslos der Zustimmung des Eigentümers der Immobilie, der eine lokale Gemeinde oder eine Einzelperson sein kann. Es kann viele Gründe geben, einen Mieter aus der Registrierung zu entfernen.
Es ist notwendig
- - notariell beglaubigte Vollmacht;
- - Antrag an das Gericht;
- - Auflösung;
- - Bewerbung beim FMS.
Anleitung
Schritt 1
Wenn Sie planen, einen Mieter zu entlassen, informieren Sie den Mieter. Jeder eingetragene Bürger kann durch notariell beglaubigte Vollmacht oder auf Grund eines Gerichtsbeschlusses aus dem Register gestrichen werden, wenn er nicht selbst auschecken möchte oder sein Aufenthaltsort unbekannt ist.
Schritt 2
Bei befristeter Registrierung endet die Registrierung automatisch oder auf Wunsch des Hauseigentümers.
Schritt 3
Um sich mit einer Niederlassungsbewilligung abzumelden, muss eine Person selbstständig einen Antrag beim FMS stellen, in Anwesenheit eines berechtigten Mitarbeiters einen Antrag stellen und ihren Reisepass vorlegen. Am selben Tag wird er aus der Registrierung entfernt und in seinen Pass gestempelt.
Schritt 4
Wenn der Mieter Ihnen eine notariell beglaubigte Vollmacht erteilt hat, haben Sie das Recht, sich ohne seine persönliche Anwesenheit abzumelden.
Schritt 5
In allen anderen Fällen benötigen Sie einen Gerichtsbeschluss. Um einen Mieter aus der Registrierung zu entfernen, wenden Sie sich an das Schiedsgericht. Bitte legen Sie nach, dass der Mieter entlassen werden muss.
Schritt 6
Ausreichende Grundlage für eine positive gerichtliche Entscheidung sind: - Kündigung eines Miet- oder Pachtvertrags; - grobe Verstöße gegen die Miet- oder Pachtbedingungen, einschließlich der Nichtzahlung von Zahlungen für die Nutzung von Wohnraum und Betriebsmitteln; - Missbrauch von Wohnungen; - Abwesenheit von mehr als sechs Monaten ohne triftige Gründe, gültige sind: Krankheit, Dienstreise, Wehrdienst; - grobe Verletzung der Wohnungsordnung; - Freiheitsentzug.
Schritt 7
Hat das Gericht eine Zwangsräumung und Löschung des Mieters angeordnet, können Sie dies ohne notariell beglaubigte Vollmacht selbst tun. Es reicht aus, sich mit einem Antrag, einem Gerichtsbeschluss und einer Fotokopie beim FMS zu bewerben, damit der Mieter ohne seine persönliche Anwesenheit entlassen wird.