Eine Aktiengesellschaft ist eine Organisation, die unternehmerische Tätigkeiten auf kaufmännischer Basis ausübt. Eine Besonderheit einer Aktiengesellschaft besteht darin, dass ihr genehmigtes Kapital in eine bestimmte Anzahl von Aktien aufgeteilt ist, die die Rechte ihrer Eigentümer gegenüber dieser Gesellschaft verbriefen. Aktiengesellschaften sind geschlossen (weniger als 50 Mitglieder) oder offen (die Anzahl der Mitglieder ist nicht begrenzt).
Anweisungen
Schritt 1
Häufig wird eine Aktiengesellschaft auf der Grundlage einer bereits bestehenden juristischen Person durch Änderung ihrer statutarischen Dokumente gegründet. Die Methoden der Bildung sind unterschiedlich, es kann Transformation, Trennung, Verschmelzung, Trennung sein. Sie können auch eine Aktiengesellschaft gründen, indem Sie sie gründen (eine neue Organisation schaffen). Ihre Gründer können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. In nicht gesetzeswidrigen Fällen können zu den Stiftern staatliche und kommunale Behörden gehören.
Schritt 2
Über die Gründung einer Aktiengesellschaft wird auf der Hauptversammlung der Gründer entschieden. Es legt auch die Leitung der Organisation fest, genehmigt gesetzliche Dokumente (Charta und Gründungsvertrag), richtet Aufsichts- und Kontroll- und Revisionsorgane ein. Am Ende der Versammlung schließen die Gründer einen Vertrag über die Gründung einer Aktiengesellschaft, der das Verfahren zur Einbringung in das genehmigte Kapital sowie dessen Größe, Ziele und Zwecke der Gesellschaft, Art der Tätigkeit, Anzahl der ausgegebenen Aktien, sonstige Rechte und Pflichten der Parteien.
Schritt 3
Nach Klärung aller organisatorischen Fragen unterliegen die erstellten Gründungsdokumente der künftigen Gesellschaft, nämlich die Satzung und der Gründungsvertrag, der staatlichen Registrierung. Zur Durchführung werden die Unterlagen (Antrag auf Eintragung der Gesellschaft, Satzung, Satzung, Unterlagen über die Einzahlung des genehmigten Kapitals) an die Registerkammer übermittelt. Nach Überprüfung der Einhaltung der Rechtsvorschriften der vorgelegten Anforderungen wird über die staatliche Registrierung entschieden (durch Eintragung der Gründung einer Aktiengesellschaft im einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen). Nach dem Bestehen des staatlichen Registrierungsverfahrens gilt die Aktiengesellschaft als gegründet und kann mit der Ausübung ihrer Tätigkeit beginnen.