Eine Aktiengesellschaft ist eine gewerbliche Organisation, deren genehmigtes Kapital in Aktien zerlegt ist, die die Rechte ihrer Mitglieder gegenüber der Gesellschaft selbst verbriefen. Die Aktionäre haften für die Verpflichtungen der Gesellschaft nur im Rahmen ihres Aktienanteils. Je nach Anzahl der Gesellschafter können Unternehmen geschlossen (weniger als 50 Gesellschafter) und geöffnet (die Zahl der Gesellschafter ist nicht begrenzt) sein.
Anleitung
Schritt 1
Eine Aktiengesellschaft kann aus einer bereits bestehenden juristischen Person durch Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung, Trennung entstehen. Es ist auch möglich, eine Gesellschaft zu schaffen, indem man sie gründet. Die Gründer können sowohl Staatsbürger als auch juristische Personen sein. Staatsorgane und kommunale Selbstverwaltungsorgane können den Gründern nicht angehören, sofern dies nicht gesetzlich vorgesehen ist.
Schritt 2
Die Gründung einer Aktiengesellschaft durch ihre Gründung erfolgt durch Beschluss ihrer Gründer. Diese Entscheidung wird auf der Versammlung aller Gründer getroffen. Gleichzeitig werden die Fragen der Unternehmensführung, der Genehmigung der Satzung, der Einrichtung von Kontroll- und Revisionsstellen geklärt. Die Gründer schließen untereinander eine Vereinbarung über die Gründung einer Gesellschaft, bestimmen die Höhe des genehmigten Kapitals, das Verfahren zu seiner Einzahlung, die Art und das Verfahren der Gesellschaft zur Ausübung ihrer Tätigkeit, die Anzahl und Art der Aktien, die Rechte und Pflichten der Gründer.
Schritt 3
Nachdem alle oben genannten Fragen geklärt sind, unterliegt die Gründung der Gesellschaft der staatlichen Registrierung im einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen. Die hierfür erforderlichen Unterlagen (Gründerbeschluss, Gründungsurkunde, Gesellschaftsvertrag, Quittungen über die Einzahlung des genehmigten Kapitals) werden an die Registerkammer übermittelt.
Schritt 4
Dort werden sie auf Übereinstimmung mit der aktuellen Gesetzgebung geprüft, wonach entschieden wird, das neu gegründete Unternehmen zu registrieren. Erst ab dem Zeitpunkt der staatlichen Registrierung gilt eine Aktiengesellschaft als gegründet.