Die Menschen haben zu allen Zeiten versucht, sich so gut wie möglich vor allen möglichen Gefahren natürlichen, sozialen und menschengemachten Ursprungs zu schützen. Die Versicherung ist zu einem universellen Instrument geworden, das zur Erreichung dieser Ziele beiträgt, eine Art Wirtschaftsbeziehungen, die den Schutz der Menschen und ihrer Aktivitäten vor verschiedenen Gefahren gewährleisten sollen.
Im weitesten Sinne umfasst die Versicherung verschiedene Arten von Versicherungsaktivitäten: Versicherung, Rückversicherung, Mitversicherung, die im Allgemeinen Versicherungsschutz darstellen. Sie stellt im engeren Sinne ein vertragliches Rechtsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer dar, um die Vermögensinteressen des Versicherungsnehmers im Falle bestimmter für ihn ungünstiger Ereignisse – Versicherungsfälle – zu wahren.
Das Wesen der Versicherung besteht darin, dass Personen, die dieses Rechtsinstitut nutzen, einen Versicherungsschutz erhalten, der in der vorläufigen Bildung von Fonds aus Beiträgen von Personen besteht, die an der Versicherung ihres Eigentums, ihres Lebens und ihrer Gesundheit, ihrer Geschäftsrisiken usw. interessiert sind. Im Versicherungsfall erhält der Geschädigte aus diesem Fonds eine Geldentschädigung, die den verursachten Schaden deckt.
Es gibt viele Ansätze, die Arten von Versicherungsaktivitäten zu klassifizieren. In der gängigsten Variante werden zwei Arten unterschieden: Lebensversicherungen – Personenversicherungen – und alle anderen Versicherungen, die nicht mit der Lebensversicherung in Zusammenhang stehen (Sachversicherung).
Die Personenversicherung unterliegt den Vermögensinteressen von Personen, die in direktem Zusammenhang mit ihrem Leben, ihrer Gesundheit, möglichen Veränderungen der Erwerbsfähigkeit und zukünftigen Altersleistungen stehen. Gegenstand der Sachversicherung sind ausschließlich Eigentumsrechte im Zusammenhang mit dem Eigentumsrecht - Eigentums-, Nutzungs- und Verfügungsfragen.
Das Bundesgesetz "Über die Organisation des Versicherungsgeschäfts in der Russischen Föderation" sieht zwei Versicherungsformen vor: obligatorisch und freiwillig. Obligatorisch wird vom Staat festgelegt, um vorrangige Objekte zu schützen, d.h. in Fällen, in denen die Notwendigkeit eines materiellen Ersatzes für den verursachten Schaden die Interessen nicht nur einzelner Personen, sondern der gesamten Gesellschaft berührt.
Die gesetzliche Pflichtversicherung wird von Versicherungsorganisationen für Haushaltsfonds durchgeführt. Die freiwillige Versicherung entsteht im Gegensatz zur Pflichtversicherung ausschließlich aufgrund eines freiwillig abgeschlossenen Vertrages zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer. Der Versicherungsvertrag wird durch die Ausstellung einer Versicherungspolice bestätigt.