Staat Als Rechtstatbestand

Staat Als Rechtstatbestand
Staat Als Rechtstatbestand

Video: Staat Als Rechtstatbestand

Video: Staat Als Rechtstatbestand
Video: Die Willenserklärung - Subjektiver Tatbestand - BGB AT 05 2024, November
Anonim

Rechtsfakten spielen im Rechtssystem eine wichtige Rolle, da sie die Rechtsnormen mit realen sozialen Beziehungen verknüpfen. Der Rechtsstatus ist eine der häufigsten Arten von Rechtstatbeständen.

Staat als Rechtstatbestand
Staat als Rechtstatbestand

Rechtstatsachen sind die sogenannten rechtlichen Voraussetzungen für die Entstehung von Rechtsverhältnissen (Rechtsstaat, Rechtspersönlichkeit, Rechtstatbestand). Eine Rechtstatsache ist ein Phänomen der objektiven Realität, das rechtlich bewertbar ist und als Grundlage für eine Aussage über die Möglichkeit der Anwendung oder Anwendung von Rechtsnormen dient.

Mit anderen Worten, der Staat kann die sozialen Beziehungen ein und derselben Entität auf unterschiedliche Weise regeln. Unterschiede in der rechtlichen Regelung von Beziehungen bewirken auch Unterschiede in ihrem Mechanismus: Gleiche Lebensumstände sind Tatsachen, die unterschiedliche Mechanismen der rechtlichen Regelung auslösen. Es gibt folgende Arten von rechtlichen Tatsachen:

1. nach der Art der Folgen - rechtsbildend, rechtsändernd, rechtsbeendend;

2. auf freiwilliger Basis - Ereignisse, Handlungen.

Aus der Sicht der Rechtswissenschaft sind Staaten von Dauer und beeinflussen die Position eines gesellschaftlichen Subjekts, seine Beziehung zu anderen Individuen und Organisationen. Zu den Rechtsstaaten zählen beispielsweise die Zugehörigkeit einer Person zur Staatsbürgerschaft eines bestimmten Staates oder im Gegenteil die Staatenlosigkeit, die Tätigkeit im öffentlichen Dienst usw. So können einige Rechtsverhältnisse selbst in Form von Rechtstatbeständen handlungsfähig sein.

Rechtliche Bedingungen können auch eine Folge des Verhaltens einer Person sein, sowohl rechtmäßig (Ehe) als auch illegal (Verstecken der Person, die eine Straftat begangen hat, vor der Justiz). Sie stehen jedoch möglicherweise nicht in direktem Zusammenhang mit solchen, sondern wirken nur aufgrund bestimmter Ereignisse (z. B. Krankheit, familiäre Beziehungen). Folglich ist ein Staat legal, wenn er als Ausdrucksweise eines Phänomens (Subjekt, Objekt) in Bezug auf ein anderes im Rechtsbereich durch bestimmte Eigenschaften und Zeichen interpretiert werden kann, mit deren Vorhandensein das Recht den Beginn des Rechts verbindet Folgen.

Interessant ist der Mechanismus der Interaktion von Ereignissen, Aktionen und Zuständen. Jeder Status basiert entweder auf einem Ereignis oder einer Aktion, aber es ist unmöglich zu sagen, dass ein Status eine Sammlung von laufenden Aktionen oder Ereignissen ist.

Es ist beispielsweise bekannt, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitnehmer und einem Unternehmen über einen langen Zeitraum andauern kann und vereinfacht dargestellt wie eine Reihe von Handlungen aussieht, die der Arbeitnehmer und die Verwaltung des Unternehmens durchführen, um gegenseitige Rechte zu erfüllen und Verpflichtungen. Solche isolierten Tatsachen können nicht als Staaten angesehen werden: Der Staat wird hier als das gesamte Arbeitsverhältnis als Ganzes von seinem Anfang bis zum Ende anerkannt. Diese Idee wird auch dadurch bestätigt, dass sich die Arbeitsbedingungen ändern können (ein Mitarbeiter kann befördert oder herabgestuft werden, die Höhe seines Gehalts kann sich ändern usw.).

Empfohlen: