Bei der Registrierung einer juristischen Person müssen die Gründer des Unternehmens einen bestimmten Betrag einbringen. Dieses Anfangskapital wird als genehmigtes Kapital bezeichnet. Jeder Aktionär kann im Rahmen der Unternehmenstätigkeit seinen Anteil an einen Dritten veräußern, jedoch nur, wenn dies nicht durch die Satzung untersagt ist.
Anweisungen
Schritt 1
Informieren Sie zunächst die Aktionäre der Gesellschaft über Ihre Absicht, Ihren Anteil am genehmigten Kapital zu veräußern. Tun Sie dies dreißig Tage, bevor Sie das Geschäft abschließen. Verfassen Sie dazu eine schriftliche Mitteilung. Geben Sie die Größe Ihres Anteils an. Geben Sie in der Benachrichtigung unbedingt den Betrag an, den Sie für Ihren Anteil erhalten möchten. Das Bürgerliche Gesetzbuch verbietet den Verkauf einer Beteiligung an einen Dritten, wenn einer der Aktionäre den Wunsch geäußert hat, Aktien des Unternehmens von Ihnen zu kaufen.
Schritt 2
Für den Fall, dass die Teilnehmer sich weigern, eine Aktie von Ihnen zu kaufen, müssen Sie von ihnen eine schriftliche Ablehnung erhalten, die in Form eines Antrags ausgestellt werden kann. Nur in diesem Fall müssen Sie den Anteil an einen Dritten verkaufen, da ein Notar ohne Urkunde den Kaufvertrag nicht beurkunden kann.
Schritt 3
Bestellen Sie im Staatsregister einen Auszug aus dem Unified State Register of Legal Entities. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Käufer muss dieses Dokument frisch sein, dh die Erklärung ist 5 Tage gültig. Es wird innerhalb weniger Tage ausgestellt. Wenn Sie es also dringend benötigen, können Sie es in jeder Bankfiliale bezahlen und erhalten das Dokument bereits am nächsten Tag.
Schritt 4
Schließen Sie mit dem Käufer einen Vertrag über den Kauf und Verkauf eines Anteils am genehmigten Kapital. Es ist besser, wenn das Rechtsdokument von einem Anwalt erstellt wird. Lassen Sie es unbedingt von einem Notar beglaubigen. Fügen Sie der Vereinbarung über die Ablehnung des Anteilserwerbs Kopien der Mitteilungen und Erklärungen der Teilnehmer bei.
Schritt 5
Danach informieren Sie die Aktionäre über den Verkauf der Beteiligung. Geben Sie in der Benachrichtigung die Details des neuen Gesellschaftsmitglieds an und geben Sie die Größe seines Anteils ein. Der Brief kann per Post an die gesetzliche Adresse der LLC gesendet werden oder Sie können ihn persönlich abgeben.
Schritt 6
Außerdem müssen Sie die Veräußerung Ihres Anteils am genehmigten Kapital dem Finanzamt anzeigen. Füllen Sie dazu das Antragsformular R-13001 aus. Geben Sie im Dokument Informationen über den Teilnehmer, das Entstehungsdatum und die Beendigung der Rechte an der Aktie an.