Auf gesetzgeberischer Ebene gibt es mehrere Möglichkeiten, die Steuer auf die vereinfachte Besteuerung zu senken. Die Kenntnis der Möglichkeiten zur Steuersenkung ist für jeden Unternehmer wichtig. Immerhin kann er dadurch seinen Gewinn steigern.
Notwendig
Berechnung der Höhe der Einnahmen und Ausgaben für die Steuerperiode, Quittungen für die Zahlung von Versicherungsprämien für einzelne Unternehmer und Arbeitnehmer, Erklärungen zum vereinfachten Steuersystem für die vergangenen Steuerperioden
Anweisungen
Schritt 1
Die Steuer nach dem vereinfachten Steuersystem kann um den Betrag der Versicherungsprämien für Arbeitnehmer und für Einzelunternehmer in fester Höhe gesenkt werden. Zu den angerechneten Beiträgen zählen die Beträge, die an die Pensionskasse der Russischen Föderation für die Renten- und Krankenversicherung sowie an die FSS für die Versicherung im Zusammenhang mit Krankheit, Mutterschaft und Arbeitsunfällen gezahlt werden. Berücksichtigt werden können auch bezahlte Krankenstände und freiwillige Versicherungskosten. Eine solche Möglichkeit wird Einzelunternehmern und Unternehmen geboten, die das Besteuerungssystem "STS-Einkommen" mit einem Satz von 6% anwenden.
Schritt 2
Um die Steuer zu senken, muss die Höhe des Einkommens für den Berichtszeitraum berechnet werden: für ein Jahr bei Zahlung einer einzigen Steuer nach dem vereinfachten Steuersystem und für ein Viertel bei Zahlung von Vorauszahlungen. Aufwendungen aus dem "vereinfachten Besteuerungssystem Einkommen" werden nicht berücksichtigt, daher werden nur die Einnahmen an der Kasse und auf dem Girokonto zusammengerechnet. Von diesem Betrag werden die in diesem Zeitraum berechneten und tatsächlich gezahlten Versicherungsprämien abgezogen. Die Abgabenordnung sieht für Unternehmen und Einzelunternehmer mit Arbeitnehmern eine Begrenzung der Steuerermäßigung auf höchstens 50 % vor. Zum Beispiel betrug der Umsatz des Unternehmens 4 Millionen Rubel. Somit belief sich die einzige zu zahlende Steuer des vereinfachten Steuersystems auf 240 Tausend Rubel. Die bezahlten Versicherungsprämien für die Mitarbeiter beliefen sich auf 252 Tausend Rubel. Die Steuer kann nur um 50% auf 120 Tausend Rubel gesenkt werden.
Schritt 3
Einzelunternehmer ohne Arbeitnehmer können die Steuer auf Versicherungsprämien für sich in einem festen Betrag senken. Hat er Angestellte, werden diese Abzüge nicht berücksichtigt. Einzelunternehmer ohne angestellte Arbeitnehmer können Vorschüsse und Jahressteuer uneingeschränkt kürzen. Zum Beispiel erhielt ein einzelner Unternehmer in einem Jahr ein Einkommen von 290.000 Rubel. Die einheitliche Steuer belief sich auf 17,4 Tausend Rubel. (290 * 0,06). Die Versicherungsabzüge beliefen sich auf 20,7 Tausend Rubel. Dementsprechend muss die vereinfachte Steuer nicht entrichtet werden, da die Versicherungsprämien höher sind als die berechnete Steuer.
Schritt 4
Die „STS-Einkommen-Ausgaben“für Versicherungsprämien werden nicht versteuert, können aber als Aufwandsbestandteil berücksichtigt werden. Der Steuersatz in diesem Steuersystem ist höher (15 %), jedoch werden die bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage erzielten Erlöse um den Betrag der nachgewiesenen und wirtschaftlich begründeten Aufwendungen gekürzt. Ihre Liste ist in NK streng limitiert. In diesem Fall ist es notwendig, den Gesamtbetrag der Einnahmen zu berechnen und davon die Ausgaben für den Besteuerungszeitraum abzuziehen. Die resultierende Differenz ist mit dem Steuersatz von 15 % zu multiplizieren.
Schritt 5
Wenn das Geschäft länger als ein Jahr läuft, kann es zu einer Überzahlung von Steuern kommen. Um die Größe herauszufinden, ist ein Abgleich von Steuern, Gebühren, Bußgeldern und Strafen erforderlich. Basierend auf den Ergebnissen erhalten Sie eine entsprechende Handlung. Zur Feststellung einer Überzahlung ist ein Antrag auf Anrechnung auf künftige Zahlungen beim Finanzamt zu stellen. Die Hauptsache ist, dass Sie innerhalb von drei Jahren nach Eintritt der Überzahlung Zeit haben, sonst geht dieses Geld verloren. Die Entscheidung über Ihren Antrag muss innerhalb von 10 Tagen überprüft werden. Im positiven Fall müssen Sie den Betrag der Überzahlung von der berechneten Steuer abziehen.
Schritt 6
Hat die Gesellschaft oder der Einzelunternehmer Ende letzten Jahres die Mindeststeuer entrichtet, kann sie die erhaltenen Einkünfte um den Betrag kürzen, um den die Mindeststeuer die berechnete Einzelsteuer überstieg. Dies ist nur bei Anwendung des Steuerregimes „STS-Einkommen-Ausgaben“möglich, da andere vereinfachte Steuerpflichtige die Mindeststeuer nicht zahlen. Zum Beispiel beliefen sich die Einnahmen im letzten Jahr auf 1,9 Millionen Rubel, die Ausgaben auf 1,8 Millionen Rubel. Es stellte sich heraus, dass die einheitliche Steuer 15 Tausend Rubel ((1,9-1,8) * 0,15) betrug. Das Unternehmen musste eine Mindeststeuer von 19 Tausend Rubel (1.900.000 * 0,01) zahlen, die einen einzigen überstieg. Dementsprechend können im laufenden Jahr nach Ermittlung der aufgelaufenen Steuer 4 Tausend Rubel als Aufwand berücksichtigt werden. (19000-15000).
Schritt 7
Die Steuer auf "STS-Einkommen-Aufwendungen" kann durch Verluste aus Vorjahren reduziert werden. Der Reduktionsalgorithmus besteht in diesem Fall aus zwei Schritten. Die im letzten Jahr gezahlte Mindeststeuer wird zunächst von der Bemessungsgrundlage abgezogen (schließlich wäre die Einzelsteuer in diesem Fall Null). Und dann können Sie es als Aufwand und Verlust berücksichtigen. Zum Beispiel betrug der Verlust des Unternehmens im Jahr 2012 50 Tausend Rubel, die Mindeststeuer betrug 60 Tausend Rubel, im Jahr 2013 betrug der Verlust 70 Tausend Rubel, die Mindeststeuer betrug 40 Tausend Rubel. Im Jahr 2014 beliefen sich die Einnahmen auf 3 Millionen Rubel, die Ausgaben auf 1,5 Millionen Rubel. Die Bemessungsgrundlage wird wie folgt berechnet: (3.000.000 - 1.500.000 - 50.000 - 60.000 - 70.000 - 40.000) = 1,28 Millionen Rubel. Steuerzahler - 192 Tausend Rubel Die Steuerersparnis beträgt 33.000 Rubel.