Sie haben gekündigt, ein Arbeitsbuch bekommen und der Arbeitgeber hat es mit der Schlusszahlung nicht eilig? Handeln Sie ohne Verzögerung. Ihre ehemalige Firma könnte bald Insolvenz anmelden. Oder ihr Anführer verschwindet einfach in eine unbekannte Richtung. Versuchen Sie das Schicksal nicht - suchen Sie Ihr legitimes Geld so schnell wie möglich.
Anweisungen
Schritt 1
Viel hängt davon ab, wie Sie Ihr Gehalt erhalten haben. Wenn es offiziell war und Steuern davon bezahlt wurden, ist es einfacher, an Geld zu kommen. Wenn überhaupt, müssen Sie Ihren ehemaligen Arbeitgeber nicht allein bekämpfen. Durch die Anbindung von Strafverfolgungsbehörden kommen Sie schneller zum Erfolg.
Schritt 2
Stellen Sie einen Antrag bei der Arbeitsaufsichtsbehörde, beschreiben Sie die gesamte Situation mit der Nichtzahlung von Löhnen. Parallel dazu können Sie eine Erklärung an die Staatsanwaltschaft schreiben, in der Sie eine Inspektion des Unternehmens verlangen. Es ist unwahrscheinlich, dass Sie den ehemaligen Arbeitgeber zur strafrechtlichen Verfolgung bringen können – dazu bedarf es des nur sehr schwer nachzuweisenden Vorsatzes. Aber Anrufe bei der Staatsanwaltschaft werden für ihn bereitgestellt. Ein paar Gespräche mit der Staatsanwaltschaft machen viele Säumige viel entgegenkommender.
Schritt 3
Reichen Sie eine Klageschrift vor Gericht ein, ohne das Ergebnis der Überprüfung abzuwarten. Sie können an Ihrem Wohnort vor Gericht gehen, wenn es für Sie bequemer ist. Fügen Sie der Klageschrift eine Kopie des Arbeitszeugnisses mit einem Kündigungsvermerk bei.
Schritt 4
Die Verhandlung findet in etwa einem Monat statt. Wenn er zu Ihren Gunsten entscheidet (und höchstwahrscheinlich wird er es tun), wird der Fall an die Gerichtsvollzieher übergeben. Sie müssen die Forderung innerhalb der vom Gericht festgelegten Frist von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber eintreiben.
Schritt 5
Informieren Sie sich unbedingt über die Telefonnummer und den Namen des Gerichtsvollziehers, der sich um Ihren Fall kümmert. Alle Koordinaten werden Ihnen im Kreisgerichtsdienst mitgeteilt. Ignorieren Sie die Situation nicht - finden Sie regelmäßig heraus, wie Ihr Problem gelöst wird.
Schritt 6
Bitte beachten Sie, dass es schwierig sein wird, etwas zu tun, wenn kein Guthaben auf den Konten des Unternehmens vorhanden ist. Wenn Sie wissen, dass Geld auf andere Konten fließt, die für Tochtergesellschaften eröffnet wurden oder regelmäßig Bargeld in die Firma gebracht wird, informieren Sie die Gerichtsvollzieher. Sie haben die Macht, umstrittene Konten, Firmeneigentum zu beschlagnahmen, Möbel, Computer und Dienstfahrzeuge zu beschlagnahmen.