Wie Schreibe Ich Eine Weigerung, Ein Strafverfahren Einzuleiten?

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Wie Schreibe Ich Eine Weigerung, Ein Strafverfahren Einzuleiten?
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Video: Expertenmehrheit für Entwurf zur Wiederaufnahme von Strafverfahren 2024, April
Anonim

Im Leben gibt es Zeiten, in denen Sie sich mit einer Erklärung an die Strafverfolgungsbehörden wenden müssen, um ein Strafverfahren einzuleiten. Manchmal kommt es vor, dass Aussagen ohne angemessene Bewertung des Ereignisses (unter dem Einfluss von Emotionen, aufgrund von Wahnvorstellungen) verfasst werden oder nach dem Schreiben eine Versöhnung mit dem Täter stattfindet. In solchen Situationen stellt sich die Frage, wie man die Einleitung eines Strafverfahrens ablehnen kann.

Wie schreibe ich eine Weigerung, ein Strafverfahren einzuleiten?
Wie schreibe ich eine Weigerung, ein Strafverfahren einzuleiten?

Anleitung

Schritt 1

Für die richtige Lösung eines solchen Problems ist es notwendig zu wissen, dass nach der Strafprozessordnung der Russischen Föderation alle Verbrechen in Fälle der privaten, privat-öffentlichen und öffentlichen Strafverfolgung unterteilt sind. Privat-öffentliche und staatsanwaltschaftliche Verfahren werden aufgrund von Anträgen (Mitteilungen) der Opfer eingeleitet, eine Ablehnung ist in diesem Fall nur nach einer Verfahrensprüfung möglich. Eine solche Entscheidung trifft der Untersucher, wenn er zu dem Schluss kommt, dass keine Anzeichen von Corpus delicti vorliegen. Privatanklagefälle (zB Beleidigung, Verleumdung, Schläge, leichte Gesundheitsschäden) werden nur nach Stellungnahme des Opfers eingeleitet und können aufgrund der Versöhnung der Parteien beendet werden. Die Hauptsache ist, dass die Versöhnung stattfindet, bevor das Gericht in erster Instanz (in der Sache) über den Fall entscheidet.

Schritt 2

Um die Einleitung eines Strafverfahrens abzulehnen, muss das Opfer hierzu eine entsprechende Stellungnahme verfassen, die der Ermittlungsbehörde vorzulegen ist. Sie weist auf die Umstände hin, die zu einer solchen Ablehnung geführt haben. Nach Annahme des Antrags lehnt der Ermittler (Gericht) die Einleitung eines Strafverfahrens ab.

Schritt 3

Die Weigerung, ein Strafverfahren einzuleiten, ist das Ergebnis einer Verfahrensprüfung eines Kriminalberichts. Der entscheidende Moment ist hier der Wunsch des Opfers, sich mit dem Täter zu versöhnen.

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