Gibt Es Triftige Gründe Für Das Versäumen Der Erbfrist

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Gibt Es Triftige Gründe Für Das Versäumen Der Erbfrist
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Anonim

Der Erhalt einer Erbschaft ist ein schwieriges rechtliches Verfahren, bei dem es notwendig ist, alle gesetzlich festgelegten Anforderungen für die Durchführung zu erfüllen, beispielsweise um die Frist für die Annahme einer Erbschaft einzuhalten. Wenn es jedoch versäumt wird, können Sie Ihre Rechte dennoch wiederherstellen.

Gibt es triftige Gründe für das Versäumen der Erbfrist
Gibt es triftige Gründe für das Versäumen der Erbfrist

Die Erbteilung nach dem Tod eines Bürgers der Russischen Föderation wird durch Teil 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation geregelt, das im Gesetzbuch unseres Landes unter der Nummer 146-FZ vom 26. November 2001 eingetragen ist. Insbesondere der Abschnitt V dieses Verordnungsgesetzes, das „Erbrecht“genannt wird, ist den Fragen der Erbschaft gewidmet.

Die Frist für die Annahme der Erbschaft

Die Zeit, die den Angehörigen und anderen nahen Verwandten des verstorbenen Bürgers zur Verfügung steht, um in ihre Eigentumsrechte einzutreten, wird in Artikel 1154 des angegebenen Verordnungsgesetzes festgelegt. Absatz 1 dieses Artikels bestimmt, dass die Frist für den Abschluss einer Erbschaft 6 Monate ab dem Tag der Eröffnung beträgt. Im allgemeinen Fall wird wiederum das Sterbedatum des Bürgers als Tag der Eröffnung der Erbschaft anerkannt. Wurde der Bürger durch eine Gerichtsentscheidung für tot erklärt, gilt dieses Datum als der Tag der entsprechenden Gerichtsentscheidung.

In einigen Fällen kann der angegebene Zeitraum geändert werden. Eine solche Situation kann also erstens eintreten, wenn ein oder mehrere Erben als unwürdig anerkannt werden, wodurch ihnen das Erbrecht entzogen wird. Ergibt sich in diesem Fall der Anspruch auf Herausgabe von anderen Personen, haben diese die Möglichkeit, innerhalb von sechs Monaten ab dem Tag, an dem die ursprünglichen Erben für unwürdig erklärt wurden, in ihre Rechte einzutreten. Ist ein solches Recht bei den Angehörigen des Verstorbenen dadurch entstanden, dass ein anderer Erbe auf sein Recht verzichtet hat, können sie innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Sechsmonatsfrist nach dem Tod des Bürgers eine Erbschaft eingehen oder seine Anerkennung als verstorben.

Gute Gründe für das Versäumen der Frist

Das Versäumen der Frist für die Annahme der Erbschaft bedeutet also im allgemeinen Fall, dass der Verwandte des Verstorbenen das Recht auf Erhalt seines Vermögens verliert. Gleichzeitig kann der Erbe wieder in seine Rechte eingesetzt werden, wenn die Gründe für das Versäumen einer solchen Frist stichhaltig sind.

Hierfür sieht die geltende Gesetzgebung die Möglichkeit vor, mit einem Antrag auf Wiedereinsetzung der Frist für die Annahme der Erbschaft vor Gericht zu gehen. Artikel 1155 Absatz 1 legt fest, dass der Absatz die Tatsache, dass der Erbe vom Tod des Erblassers nicht wusste oder nicht wissen konnte, als triftigen Unterlassungsgrund anerkennen kann. Darüber hinaus ermöglicht dieser Abschnitt des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Anerkennung von triftigen und anderen Gründen nach Ermessen des Gerichts. In diesem Fall muss der Antragsteller Unterlagen vorlegen, die die Wirkung dieser Gründe bestätigen. Außerdem muss er spätestens sechs Monate nach Wegfall der Wirkung dieser Gründe einen Antrag bei Gericht stellen, beispielsweise wenn er vom Tod eines Angehörigen erfahren hat.

Darüber hinaus besteht eine weitere Möglichkeit, eine Erbschaft nach Fälligkeit einzugehen, in der schriftlichen Zustimmung aller anderen Erben. In diesem Fall muss ein Verwandter, der die Frist für die Annahme des Eigentums des Verstorbenen versäumt hat, selbstverständlich seinen Angehörigen und nicht dem Gericht nachweisen, dass die Gründe für die Versäumung der Frist stichhaltig sind.

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