Miteigentum - Konzept Und Gründe Für Das Auftreten

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Miteigentum - Konzept Und Gründe Für Das Auftreten
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Video: Was ist Alleineigentum, Miteigentum und Wohnungseigentum? 2024, November
Anonim

Gemeinschaftseigentum ist das Eigentum mehrerer Personen an einem Grundstück. Ein solches Eigentum kann einen teilbaren und einen unteilbaren Teil sowie deren Gesamtheit enthalten. Gemeingut wird in zwei Arten unterteilt - geteilt, wenn der Anteil von jedem bestimmt ist, und gemeinschaftlich, wenn der Anteil von jedem nicht bestimmt ist.

Miteigentum - Konzept und Entstehungsgründe
Miteigentum - Konzept und Entstehungsgründe

Ein typisches Beispiel für gemeinsames Eigentum ist ein landwirtschaftlicher Betrieb; Erbschaft, wenn die Eigentümer die Anteile bei Erhalt der Immobilie nicht rechtlich festlegen. Dazu gehört auch der Erwerb einer Sache oder Sache durch Ehegatten. Die Besonderheit eines solchen Eigentums besteht darin, dass die Subjekte nicht nur mit einer unbegrenzten Anzahl von Personen, sondern auch untereinander Rechtsbeziehungen eingehen, wodurch bestimmte Regeln für den Besitz von gemeinsamem Eigentum geschaffen werden. Die Eigentümer gehen jedoch gemeinsam Beziehungen zu Dritten ein.

Miteigentumskonzept

Gemeinschaftseigentum ist eine Form des Gemeinschaftseigentums, bei der es keine klare Definition des jeweiligen Anteils gibt. Die Verfügung über dieses Eigentum erfolgt ausschließlich mit Zustimmung aller seiner Teilnehmer. Jeder von ihnen hat das Recht, im Einvernehmen über das Miteigentum zu verfügen. Erfolgt die Verfügung über das gemeinschaftliche Eigentum ohne Beachtung der erforderlichen Zustimmungsbefugnisse, kann sie auf Antrag anderer Eigentümer für ungültig erklärt werden. Die Aufteilung eines solchen Vermögens ist erst möglich, nachdem deren Anteil festgelegt wurde.

Merkmale der Entstehung von Miteigentum

Es gibt drei Arten der Entstehung von Miteigentum: die bäuerliche oder bäuerliche Wirtschaft; Gartenbau-, Gartenbau- oder Datscha-Partnerschaft; Miteigentum der Ehegatten. Eine bäuerliche oder bäuerliche Wirtschaft gehört allen Beteiligten am Miteigentum, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden: Mit- oder Sondereigentum und deren Verfügung auf der Grundlage eines einfachen Gesellschaftsvertrages. Das Verfahren zur Verfügung über dieses Eigentum wird im Einvernehmen aller Rechteinhaber festgelegt. Der Einfachheit halber kann auch der Haushaltsvorstand ernannt werden, um die wichtigsten Fragen zu entscheiden.

Bei einer Gartenbaugesellschaft ist die Übertragung des Miteigentumsrechts nur unter den Mitgliedern der Gesellschaft möglich. Dies geschieht ausschließlich mit Zustimmung aller Beteiligten am gemeinsamen Eigentum. Häufig werden solche Entscheidungen auf Hauptversammlungen getroffen. Beim Miteigentum der Ehegatten ist beim Abschluss eines Grundstücksverkaufsgeschäfts die notariell beglaubigte Zustimmung des anderen Ehegatten erforderlich. Ist dies nicht der Fall, hat der Ehegatte das Recht, die Transaktion anzufechten und ihre Ungültigkeit vor Gericht zu beweisen. Dies kann innerhalb eines Jahres erfolgen, beginnend mit dem Tag, an dem er von der Transaktion erfahren hat oder hätte erfahren sollen. Sofern ein Ehevertrag vorliegt, ist dessen Vorlage erforderlich, da mit dessen Hilfe die Rechtsordnung der Ehegatten und die Möglichkeit der Veräußerung des gemeinsamen Vermögens geändert werden können.

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