Ein Schenkungsvertrag ist ein Vertrag, bei dem eine Person (Spender) bewegliches oder unbewegliches Vermögen unentgeltlich in das Eigentum einer anderen Person (Spende) übergibt. Dieser Vertrag bezieht sich auf reale Verträge, d.h. der Tag der Eigentumsübertragung gilt als der Tag ihres Beginns.
Die Besonderheit des Schenkungsvertrages besteht darin, dass er in der vorgeschriebenen Form erstellt und notariell beurkundet werden muss. Ein Verstoß gegen die notarielle Form macht den Abschluss des Schenkungsvertrages ungültig. Es ist zu beachten, dass nur fähige Personen als Parteien des Schenkungsvertrages auftreten können. Minderjährige und beschränkt geschäftsfähige Staatsbürger können nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter (Vormund, Treuhänder, Eltern) als Vertragspartei auftreten.
Der Schenkungsvertrag gibt an, dass die beschenkte Person, d.h. die Person, an die das Eigentum übertragen wird, erklärt sich damit einverstanden, es zu erhalten. Dieses Dokument unterliegt der staatlichen Registrierungspflicht. Die Anforderungen an die Vertragsdurchführung richten sich nach seinem Gegenstand. Wenn Immobilien im Rahmen eines Schenkungsvertrags übertragen werden, muss die Transaktion beim Federal Registration Service (FRS) registriert werden.
Vor der Übertragung des Schenkungsvertrages zur staatlichen Registrierung muss dieser von einem Notar beglaubigt werden. Es hilft Ihnen, ein Dokument korrekt zu erstellen und rechtliche und semantische Fehler zu vermeiden. Der Notar bescheinigt, dass die Vertragsparteien mündige Bürger sind und zum Zeitpunkt der Unterzeichnung bei Verstand waren. Nachdem die Parteien den Schenkungsvertrag unterschrieben haben, beglaubigt der Notar diesen mit seiner Unterschrift. Damit ist das Vertragszertifizierungsverfahren abgeschlossen. Dann wird er bei der Fed registriert.
Bei Immobilien, zum Beispiel einem Auto, ist es nicht zwingend erforderlich, einen Schenkungsvertrag zu bescheinigen. In diesem Fall können die Parteien auf Wunsch den Vertrag notariell beurkunden lassen. Dazu müssen Sie beim Notar die Pässe des Beschenkten und Spenders, den Reisepass des Fahrzeugs und eine Bescheinigung über die Transportkosten einreichen.