Diebstahl ist ein spießiges Konzept, das mit der gängigen Rechtsterminologie nichts zu tun hat. Diebstahl umfasst jeden Diebstahl von Eigentum. Im Gegenteil, Diebstahl und Raub sind rechtlich klar definiert, gelten als Straftaten und sind Teil des Strafgesetzbuches. Die Definitionen dieser Verbrechen enthalten bereits Unterschiede zwischen ihnen.
Die Arten des Diebstahls sind im Strafgesetzbuch in den Artikeln 158 bis 163 aufgeführt. Dies ist Diebstahl, Betrug, Veruntreuung oder Unterschlagung, Raub, Raub, Erpressung. Alle diese Arten von Diebstählen ähneln sich in gewisser Weise und weisen in einigen Fällen erhebliche Unterschiede auf.
Diebstahl und Diebstahl
Diebstahl ist ein heimlicher Diebstahl von Eigentum, d. h. die Person, die den Diebstahl begangen hat, nimmt dem Eigentümer kostenlos Eigentum ab und handelt im Geheimen vor diesem. In den Plänen eines Kriminellen, der Diebstahl begeht, ist seine Absicht rechtlich gesehen nicht aufzufallen, sein Ziel ist es, Eigentum zu stehlen, damit das Opfer nichts davon erfährt. Ein Beispiel für Diebstahl als heimlicher Diebstahl ist der Diebstahl aus einer Wohnung, der zum Zeitpunkt der Abwesenheit der Eigentümer darin begangen wurde. Oder Taschendiebstahl in öffentlichen Verkehrsmitteln unter Bedingungen, die für das Opfer nicht offensichtlich sind. Die verschiedenen sichtbaren Bedingungen, unter denen dieses Verbrechen begangen wird, werden als qualifizierende Zeichen bezeichnet. So kann ein Diebstahl von einer Gruppe von Personen (d. h. von mehr als einer Person) oder durch das Betreten einer Wohnung begangen werden, wodurch erheblicher Schaden verursacht wird usw.
Diebstahl ist kein Rechtsbegriff, es gibt keine gesetzliche Definition dafür. Dies ist ein gebräuchlicher Name für jede Art von Diebstahl, aber er ist am besten für Diebstahl geeignet. Ein solches Verständnis ist durchaus verständlich, denn eine Person, die einen Raubüberfall begeht, wird als Räuber bezeichnet, als Raubüberfall - als Räuber. Ein Dieb ist eine Person, die Diebstahl begeht.
Der Unterschied zwischen Diebstahl und Diebstahl läuft also darauf hinaus, dass Diebstahl eine gesetzliche Definition ist und Diebstahl eine gängige Definition ist, die im Fachvokabular der Anwälte nicht akzeptiert wird.
Raub und seine Unterschiede zum Diebstahl
Raub ist ein offener Diebstahl von Eigentum, d. h. der Täter stiehlt offen, z. B. zieht ihm eine Tasche aus den Händen oder reißt ihm Schmuck vom Hals. In diesem Fall hat der Täter gerade Absichten zu einem gewagten, offenen Diebstahl, hier wird direkt impliziert, dass der Täter um die Offensichtlichkeit seines Handelns für das Opfer weiß. Raub kann auch einfach oder gekonnt sein, also unter zusätzlichen Bedingungen, wie beispielsweise der Androhung von Gewalt, begangen werden.
Alles scheint einfach und einfach zu sein, die Unterschiede sind mit bloßem Auge sichtbar. Diese Verbrechen lassen die Ermittler jedoch oft über Qualifikationen nachdenken. Zum Beispiel betrat ein Dieb die Wohnung und dachte, es sei niemand da, aber der Besitzer war darin und beobachtete heimlich die Handlungen des Bösewichts.
Oder in einer ähnlichen Situation betraten zwei Diebe die Wohnung, um einen Diebstahl zu begehen. Der eine operierte im ersten Zimmer, wo er seinen Plan durchführte, ohne von den Wohnungseigentümern bemerkt zu werden, und der zweite Eindringling wurde vom erwachten Eigentümer bemerkt und, damit er den Dieb nicht daran hinderte, seine Pläne zu erfüllen, letzterer Schlag ihn.
Es stellt sich die Frage: Welches Verbrechen haben die beiden Kriminellen begangen, weil der erste nicht wusste, dass der zweite entdeckt und Gewalt angewendet wurde? In diesem Fall der erste begangene Diebstahl und der zweite Raub. Eine solche Situation wird in der Wissenschaft des Strafrechts als Kurtosis des Darstellers bezeichnet, dh, Raub zu begehen, war eine persönliche Entscheidung des Kriminellen, die nicht in den Plänen seines Komplizen enthalten war.