Der Mietvertrag über die unentgeltliche Wohnungsmiete wird schriftlich abgeschlossen und bedarf der notariellen Beglaubigung. Eine weitere Voraussetzung für solche Abkommen ist deren staatliche Registrierung.
Der Vertrag über die unentgeltliche Wohnungsmiete beinhaltet die Übertragung von Wohnräumen gegen Zahlung von Mietzahlungen auf Dauer oder bis zum Tod des ehemaligen Wohnungseigentümers. Gleichzeitig wird die Immobilie selbst kostenlos übertragen, d.h. es wird keine zusätzliche Gebühr dafür erhoben. Diese Bestimmungen müssen im Vertrag über die unentgeltliche Wohnungsmiete klar zum Ausdruck kommen. Darüber hinaus ist diese Vereinbarung mit der Veräußerung eines bestimmten Immobilienobjekts verbunden, die die Notwendigkeit einer Individualisierung des angegebenen Objekts vorgibt. Zu diesem Zweck wird die genaue Adresse der Wohnung, deren Fläche angegeben, und der Grundriss des Gebäudes mit dem darauf markierten Raum gilt als zwingende Anlage zum Vertrag.
In welcher Form wird der Vertrag über die unentgeltliche Wohnungsmiete abgeschlossen?
Das Zivilrecht stellt besondere Anforderungen an die Form des Vertrages über die unentgeltliche Miete von Wohnräumen. Wir können uns nicht auf die schriftliche Ausführung dieses Vertrages beschränken, da für alle Mietverträge die notarielle Beglaubigung erforderlich ist. Darüber hinaus bezieht sich diese Vereinbarung auf die Veräußerung von Immobilien, daher legt das Gesetz die Voraussetzung für ihre staatliche Registrierung fest. Erst wenn alle diese Verfahren abgeschlossen sind, gilt der Vertrag als abgeschlossen und wird rechtsverbindlich. Sind die aufgeführten Voraussetzungen nicht erfüllt, kommt das Verhältnis zwischen den Parteien tatsächlich nicht zustande.
Was sollte im Rentenvertrag noch geregelt werden
Im Vertrag über die unentgeltliche Rente sollte auf die Dauer- oder Lebenszeit der Mietzahlungen hingewiesen werden. Darüber hinaus ist die Höhe der Miete obligatorisch anzugeben, das Verfahren für ihre Zahlung an den Empfänger wird festgelegt. Es ist auch notwendig, den unentgeltlichen Charakter der Eigentumsübertragung im Rahmen dieser Vereinbarung festzulegen, da diese Bedingung zwingend ist und sich auch auf die Rechtsnormen auswirkt, die die Beziehungen zwischen den Parteien regeln. Wird die Immobilie unentgeltlich übertragen (Mietzahlungen werden nicht als Rückkaufswert berücksichtigt), so erfolgt die Vertragsdurchführung nicht nur auf der Grundlage des Zivilrechts zum Mietvertrag, sondern auch auf Grundlage der Regeln für den Grundstücksspendenvertrag. In diesem Fall gelten die Schenkungsregelungen nur insoweit, als sie den Regelungen des Mietvertrages nicht widersprechen.