Wenn Sie ein gepachtetes Grundstück registrieren, können Sie es verkaufen, spenden, tauschen, dh Sie können es nach eigenem Ermessen freigeben. Der Pachtvertrag gewährt solche Rechte nicht, da der Eigentümer in diesem Fall die örtliche Gemeinde ist. Um das Land als Eigentum wieder registrieren zu können, müssen eine Reihe von Dokumenten erstellt werden.
Es ist notwendig
- - Reisepass;
- - Zahlung staatlicher Gebühren;
- - Antrag beim Registrar.
Anleitung
Schritt 1
Wenden Sie sich an Ihr Gemeindeamt und bewerben Sie sich.
Schritt 2
Um das Antragsformular auszufüllen, wenden Sie sich an das Zentrum des Katasters für einheitliche Grundbucheintragung und Kartografie Überprüfen Sie sofort das Ankunftsdatum des Katasteringenieurs.
Schritt 3
Erwarten Sie zu dem vom Mitarbeiter des Katasterzentrums festgelegten Zeitpunkt einen Ingenieur, der eine Landvermessung, topografische Vermessung und einen Plan des Gebiets durchführt. Holen Sie sich technische Unterlagen von einem Spezialisten und wenden Sie sich an das Zentrum für einheitliche Grundbucheintragung. Das Grundstück wird registriert und ein Katasterpass dafür ausgestellt. Nehmen Sie einen Auszug aus dem Katasterpass und eine Kopie des Katasterplans, machen Sie Fotokopien der erhaltenen Auszüge und legen Sie diese Papiere der örtlichen Verwaltung vor.
Schritt 4
Eintragung von Eigentumsrechten, Grundlage für die Eintragung ist der Erlass des Leiters der Bezirksverwaltung. Wenn in der Bestellung der zu zahlende Betrag angegeben ist, vor der Eintragung von Schutzrechten die Zahlung vornehmen und der Verwaltung eine Kopie der Quittung vorlegen. Wenn Sie noch nie ein Grundstück von der Pacht in das Eigentum umgeschrieben haben, ist die Eintragung der Immobilie möglicherweise kostenlos.
Schritt 5
Wenden Sie sich an das Bundesamt der Landesmeldezentrale, nehmen Sie folgende Unterlagen mit: einen Bescheid, eine Kopie des Katasterplans, einen Auszug aus dem Katasterpass und eine Quittung. Schreiben Sie eine Erklärung, legen Sie Dokumente damit bei.
Schritt 6
Wenden Sie sich nach 30 Tagen an das Bundesamt der Landesmeldezentrale und erhalten Sie eine Eigentumsbescheinigung für das Grundstück.