Eigene Immobilien unterliegen der Besteuerung. Wenn es sich um einen Kauf handelt, muss der Käufer Grundsteuer zahlen, und wenn er verkauft wird, gilt der Erlös als Einkommen, und der Verkäufer muss die persönliche Einkommensteuer zahlen. Aber sowohl Käufer als auch Verkäufer haben Anspruch auf Steuererleichterungen.
Wohnungsverkaufssteuer
Der Verkauf einer Wohnung an einen Bürger, der sie als Eigentümer besitzt, kann nicht nur Gewinn bringen, sondern auch erhebliche Kosten im Zusammenhang mit der Zahlung der persönlichen Einkommensteuer. Zahlungen für den Verkauf von Immobilien werden in Artikel 220 der Abgabenordnung der Russischen Föderation geregelt. Falls die Wohnung weniger als drei Jahre in Ihrem Eigentum war, wird der Betrag aus dem Verkauf Ihrem Einkommen mit einem Steuersatz von 13% zugerechnet. Für Nichtansässige beträgt der Steuerbetrag 30 %.
Es wird zwar nicht der gesamte Betrag besteuert, sondern nur die Differenz zwischen den im Kaufvertrag angegebenen Kosten der Wohnung und 1 Million Rubel. Wenn Sie eine Wohnung für 1 Million Rubel oder weniger verkauft haben, müssen Sie keine Einkommensteuer zahlen. Sie müssen keine Einkommensteuer zahlen, auch wenn die Wohnung seit mehr als 3 Jahren in Ihrem Eigentum ist, unabhängig davon, wie viel Sie sie verkauft haben.
Berücksichtigen Sie, dass bei einer Wohnungseigenschaft von weniger als 3 Jahren das Nettoeinkommen besteuert wird. Es stellt sich heraus, dass Sie, wenn Sie eine Wohnung bekommen oder geerbt haben, sie tatsächlich umsonst bekommen haben. In diesem Fall ist der Verkaufspreis Ihr Nettoeinkommen. Wenn Sie diese Wohnung erworben haben und Sie über die entsprechenden Dokumente verfügen, die den Kaufpreis bestätigen, können Sie diesen von dem Betrag abziehen, den Sie aus dem Weiterverkauf der Wohnung erhalten haben. Diese Differenz ist das Nettoeinkommen, von dem Sie nach Abzug von 1 Million Rubel 13% an die Staatskasse zahlen müssen.
Steuer beim Wohnungskauf
Am 1. Januar 2014 trat das Bundesgesetz Nr. 212-FZ vom 23. Juli 2013 in Kraft, das das Verfahren zur Erlangung des Steuerabzugs beim Wohnungskauf geändert hat. Sie haben das Recht, vom Kaufbetrag von 2 Millionen Rubel einen Einkommensteuerabzug zu erhalten - dies entspricht 260 Tausend Rubel. Aber jetzt können Sie die Einkommensteuer vom Kaufbetrag von 2 Millionen Rubel für mehrere Wohnimmobilien zurückgeben. Wenn Sie also nach dem 1. Januar 2014 zwei Wohnungen gekauft haben - die erste für 1,5 Millionen Rubel, die zweite für 2 Millionen Rubel, haben Sie für die erste das Recht auf einen Steuerabzug von 195 Tausend Rubel und für die zweite - nur für die restlichen 500.000 erhalten Sie 65.000 Rubel zur Rückgabe.
Aber jetzt müssen Sie als Eigentümer des Hauses die jährliche Grundsteuer zahlen, die nach der Inventarschätzung des BTI zum 1. Januar eines jeden Jahres berechnet wird. Die Steuersätze sind progressiv. Wenn die Wohnung von der BTI bis zu 300 Tausend Rubel bewertet wird, müssen bis zu 0,1% gezahlt werden, die Kosten für die Bewertung von 300 bis 500 Tausend Rubel erhöhen den Grundsteuersatz von 0,1 auf 0,3% und in der Wenn die Schätzung der Kosten mehr als 500 Tausend Rubel betrug, beträgt der Steuersatz 0,3 bis 2,0%.