Die Geburt eines Kindes ist eine persönliche Angelegenheit der Eltern, während die Adoption eine Form des Schutzes der Interessen eines Kindes ist, das die elterliche Fürsorge verloren hat. Aus diesem Grund werden an potenzielle Adoptiveltern bestimmte Anforderungen gestellt, auch in Bezug auf die Wohnung.
Die wichtigste Voraussetzung für die Unterbringung potenzieller Adoptiveltern ist: Es muss sein. Wenn eine Person keinen festen Wohnsitz hat, kann sie keine Erlaubnis zur Adoption erhalten. Das Vorliegen eines festen Wohnsitzes muss durch die Anmeldung bestätigt werden.
Wohnstatus
Nach modernen russischen Gesetzen muss der tatsächliche Wohnsitz eines Bürgers nicht mit dem Ort seiner Registrierung übereinstimmen. Dasselbe gilt für Personen, die ein Kind adoptieren möchten: Sie müssen nur die Tatsache der dauerhaften Registrierung bestätigen, und es spielt keine Rolle, dass sie mit dem Kind an einem anderen Ort leben und in Zukunft leben wollen.
Allerdings bedarf auch die Tatsache des Wohnsitzes einer Bestätigung. Wenn eine Person eine Wohnung mietet, muss sie einen Mietvertrag für die Dauer von mindestens einem Jahr vorlegen. Wohnt er bei Verwandten, ist eine schriftliche Vereinbarung mit den Angehörigen über das Nutzungsrecht an der Wohnung vorzulegen. Natürlich formalisieren nahestehende Personen ihre Eigentumsverhältnisse nur sehr selten schriftlich, aber für einen solchen Fall muss das Dokument erstellt und unterzeichnet werden.
Ein Sommerhaus kann nicht als dauerhafter Wohnsitz angesehen werden, egal wie komfortabel ein Haus, ein Zimmer in einem Wohnheim oder ein temporärer Bau sein mag.
Hygienestandards
Unabhängig davon, welche Rechte ein potenzielles Adoptivelternteil in Anspruch nimmt, muss es den Hygienestandards entsprechen.
Das Gesetz schreibt vor, dass dem Kind nur in zwei Fällen ein separates Zimmer zur Verfügung gestellt wird – wenn das Kind behindert oder mit HIV infiziert ist. Liegen solche Umstände nicht vor, verlangen die Behörden nur die Einhaltung der allgemeinen Hygienestandards, die durch die lokale Gesetzgebung festgelegt sind. Wenn die Familie bereits ein behindertes Kind hat, kann ein gesundes Adoptivkind nicht mit ihm im selben Zimmer untergebracht werden, insbesondere wenn die Behinderung die Psyche betrifft.
In manchen Regionen sind Wohnraumstandards etabliert, in anderen nicht. In Ermangelung einer solchen gehen die Vormundschaftsbehörden von der vorherigen Norm aus - 12 qm. m pro Person, aber auch wenn diese Norm nicht eingehalten wird, bleibt die endgültige Entscheidung beim Gericht. Ist das Gericht der Auffassung, dass die Adoption im Interesse des Kindes liegt, kann die Genehmigung auch dann erteilt werden, wenn die erforderliche Quadratmeterzahl nicht zur Verfügung steht.
Die Wohnung muss komfortabel sein, was durch das Vorhandensein von Abwasser, Heizung, Gasversorgung und Wasserversorgung bestimmt wird. Im Wohnbereich sollten keine luftverschmutzenden Stoffe gelagert werden. Das Verschmutzen und Verschmutzen von Gemeinschaftsbereichen, insbesondere von Treppenhäusern, ist nicht akzeptabel.
Eine Erhebung über die Lebensumstände potenzieller Adoptiveltern erfolgt durch eine Kommission der Vormundschaftsbehörden. In strittigen Situationen können andere Organisationen, beispielsweise der Sanitäts- und Epidemiologiedienst, an der Untersuchung beteiligt sein.