Die Stellenbeschreibung, die die Arbeitsfunktion eines Arbeitnehmers regelt, ist ein wichtiges Dokument. Es legt den Aufgabenbereich, die Grenzen des Verantwortungsbereichs und die Qualifikationsanforderungen für die Position fest. Dieses Dokument ist nicht statisch, es muss die Veränderung dieser strukturellen, organisatorischen, produktionstechnischen und sonstigen Anforderungen zeitnah widerspiegeln, ergänzt und im Laufe der Zeit angepasst werden. Änderungen werden in Übereinstimmung mit den Arbeitsgesetzen vorgenommen.
Anleitung
Schritt 1
Für den Fall, dass die Stellenbeschreibung dem Arbeitsvertrag beigefügt ist, ändert sich durch eine Änderung automatisch die Bedingungen. Sie muss gemäß Artikel 72 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation erfolgen. Dies bedeutet, dass alle Änderungen nur im Einvernehmen der Parteien vorgenommen und in einem separaten Dokument zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich festgehalten werden müssen. Wenn die Stellenbeschreibung durch ein separates Dokument genehmigt wurde, muss der Arbeitsvertrag nicht geändert werden. In diesem Fall wird eine neue Stellenbeschreibung durch einen separaten Auftrag genehmigt.
Schritt 2
Änderungen an bestehenden Stellenbeschreibungen sollten unter Berücksichtigung bestimmter Bedingungen des Arbeitsvertrags vorgenommen werden. Voraussetzung für den Arbeitsvertrag ist die Arbeitsfunktion, die sich aus der Stellenbeschreibung ergibt. Eine Anpassung der Stellenbeschreibung kommt einer Versetzung auf eine andere Stelle gleich, für die nach Art. 72.1 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation ist die schriftliche Zustimmung des Arbeitnehmers erforderlich.
Schritt 3
Der Änderungsbedarf der Stellenbeschreibungen ergibt sich bei Änderungen der organisatorischen und technologischen Arbeitsbedingungen, die durch eine entsprechende Bestellung mit konkreten Bedingungen und Änderungen sowie einem Link zu den Belegen bestätigt werden müssen.
Schritt 4
Wenn das Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation nichts anderes vorsieht, muss der Arbeitnehmer spätestens zwei Monate im Voraus über bevorstehende Änderungen seiner Arbeitspflichten gewarnt werden. Der Eingang der Mitteilung wird durch die Unterschrift des Arbeitnehmers mit der obligatorischen Angabe des Datums der Bekanntschaft belegt. Danach nimmt der Arbeitgeber Änderungen am Text des Arbeitsvertrags, der Stellenbeschreibungen und anderer lokaler Vorschriften vor.
Schritt 5
Das Unternehmen sollte Aufzeichnungen über Änderungen der Stellenbeschreibungen führen. Dafür sollte es ein spezielles Journal geben, das das Wesentliche der Änderungen mit Bezug auf die relevanten Positionen festhält. Die bisherige Stellenbeschreibung muss nach der Änderung mindestens drei Jahre archiviert werden.