Rechtsnormen sollen die Prozesse zwischenmenschlicher Beziehungen auf der Ebene der Zivilgesellschaft sowie in Wirtschaft und Politik regeln. Das Verfahren für ihre Entwicklung hängt von vielen Faktoren ab, darunter das politische System des Staates, die internationale Lage, das historische und kulturelle Erbe. Rechtsnormen spiegeln sich in Rechtsakten wider, die wiederum die geeigneten Mechanismen bestimmen, die in der Praxis alle Arten menschlicher Interaktion regeln. Es ist wichtig zu verstehen, wie sich gewöhnliche Gesetze von Verfassungsgesetzen unterscheiden, wie Rechtsnormen klassifiziert werden und wie ihre Entwickler das Prinzip der Gewaltenteilung anwenden.
Nach der heute gängigsten Rechtsauffassung bezeichnet der Begriff „Rechtsnorm“eine kraft Gesetzes für eine Gruppe von Subjekten zwingende Vorschrift. Das heißt, die Rechtsnorm wird von den Behörden sanktioniert und auch vor Verstößen geschützt. Darüber hinaus identifiziert die moderne Rechtspraxis die Begriffe „Rechtsstaat“und „Rechtsnorm“, obwohl diese Terminologie Variationen zulässt. So kann beispielsweise Rechtsstaatlichkeit nicht durch die staatlichen Behörden in verbindlich kodifizierten Gesetzen geregelt werden, sondern durch die öffentliche Wahrnehmung im Rahmen einer bestimmten Tradition oder die normale Wahrnehmung durch einen Teil der Hotelgesellschaft.
Was die Besonderheiten von Rechtsnormen betrifft, so ist zu beachten, dass sie durch die Richtung der Gesellschaft selbst bestimmt werden und die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit (manchmal separate Berufskategorien) als Gegenstand der Regulierung fungiert. Die Personeneigenschaft ist aber keine inhaltliche Richtschnur für Rechtsnormen.
Darüber hinaus sind die Rechtsnormen unseres Landes und der internationalen Gemeinschaft durch das Prinzip der Verallgemeinerung von Eigenschaften geprägt, das am repräsentativsten das Zusammenwirken von Regelungsgegenständen widerspiegelt. Dabei regelt die Rechtsnorm mit gleicher Effizienz sowohl das Verhalten einer bestimmten Personengruppe als auch der gesamten Gesellschaft. Und die Identifizierung von Gegenständen, die Rechtsnormen unterliegen, erfolgt nach ähnlichen Merkmalen (Beruf, Alter, soziale Gruppe usw.). In Fällen der Sozialisierung von Rechtsnormen für die gesamte Gesellschaft impliziert die Bindung, dass Menschen einem Territorium oder einer Staatsbürgerschaft angehören.
Zusammenspiel von Theorie und Praxis
Das Grundprinzip der Rechtsnormenbildung durch den Gesetzgeber beruht auf der zwingenden Sicherstellung der Übereinstimmung ihrer Vorschriften mit den gesellschaftlichen Realitäten (ihrem rechtswesentlichen Teil). Heute ist es ganz offensichtlich, dass die Rechtsinstitutionen aller Länder der Welt viele durch Rechtsnormen bestimmte Unvollkommenheiten aufweisen. Darüber hinaus gibt es bisher sowohl im akademischen Umfeld als auch zwischen den praktizierenden Strukturen eine offene Diskussion über die Methodik des Rechtsstaatsverständnisses.
Einige Rechtsexperten neigen dazu, die Bedeutung juristischer Formulierungen beim Lesen in wörtlicher oder allgemein anerkannter Form zu beachten. Es gibt jedoch viele Anhänger und einen alternativen Weg, die zu Interpretationen und Interpretationen neigen. Das heißt, in Ermangelung eines wichtigen Grundes kann der reale Sachverhalt in seinen logisch konstruierten Interpretationen Vorrang vor der wörtlichen Bedeutung haben.
Darüber hinaus nimmt bei der Auslegung von Rechtsnormen der moralische Aspekt einen wichtigen Platz ein. Denn ein konkreter Rechtsnormanwender wird sich per definitionem an der aktuellen Wahrnehmung des regulierten Bereichs orientieren. Daher folgt er in seinen persönlichen Überzeugungen in stärkerem Maße nicht dem semantischen Inhalt, sondern gerade den ethischen Verhaltensnormen.
Es gibt jedoch Bereiche des menschlichen Lebens wie beispielsweise den Bankensektor, in denen Rechtsnormen durch strenges Lesen und nicht durch Auslegung vollständig geregelt werden sollten.
Klassifizierung von Rechtsnormen
Rechtsnormen werden aus rechtlicher Sicht in verbindlich, verbietend und ermächtigend unterteilt. Ihre Unterscheidung ist ziemlich willkürlich. So ermächtigen beispielsweise einige gesetzliche Regelungen aus dem Finanzbereich die Zentralbank zur Überprüfung kommerzieller Finanzorganisationen, andererseits sollte dieses Verfahren erst nach Vorliegen eines hinreichenden Grundes durchgeführt werden. Oftmals implizieren die gesetzeskonformen Regelungen eine bestimmte Abfolge von Handlungen, bei denen der Schwerpunkt auf die Ermächtigungsvorschriften gelegt werden kann, aber unter besonderen Voraussetzungen muss man sich an den verbindlichen Normen orientieren. Auch eine polare Situation ist möglich.
Neben der oben genannten Klassifikation der Rechtsnormen gibt es eine weitere, nach der sie in dispositiv, optional und obligatorisch unterteilt werden. Die erste Art von Rechtsnormen impliziert eine gewisse Freiheit des Subjekts, das für die Anwendung der Rechtsvorschriften verantwortlich ist. In dieser Situation ist die Prioritätslogik angemessen, die zwischen der Umsetzung der Norm oder der Zulässigkeit ihrer Nichtanwendung wählt. Obligatorische Normen werden streng nach ihrer wörtlichen Bedeutung verwendet. Und die optionalen ermöglichen eine alternative Option, die die Anwendung der vorgeschriebenen Bestimmungen nicht ausschließt.
Die Korrelation der beiden Klassifikationsarten erfolgt so, dass sie sich in der Regel wie folgt korrespondieren: verpflichtend und unerschwinglich, zwingend und fakultativ, ermächtigend und dispositiv.
Beispiele für Rechtsnormen, die von der Gesellschaft akzeptiert werden
In Demokratien ist das Hauptmerkmal der Rechtsstaatlichkeit der soziale Charakter ihrer Herkunft. Das heißt, die Annahme von Rechtsnormen basiert auf der Initiation der Gesellschaft. Es ist die Gesellschaft, die bestimmt, wie ihre Beziehungen geregelt werden. Sie wenden zum Beispiel solche direkten Regelungen wie eine Volksversammlung oder ein Referendum an. Was die indirekten Formen der Definition von Rechtsnormen betrifft, so gibt es ein ausgereiftes System von Gesetzesinitiativen durch das Parlament.
Auf der Ebene staatlicher Strukturen und unter unmittelbarer Beteiligung der Gesellschaft werden Rechtsnormen zu einem Aggregat, der Rechtsordnung, zusammengefasst. Seine Quellen regeln alle Prozesse, auch die unterschiedlichsten gesellschaftlichen Gruppen. Trotz der enormen Heterogenität dieser Gesellschaftsformationen werden in diesem Fall alle Rechtsnormen (Normen, Gesetze, Verfahren, Kriterien usw.) einem einzigen System gemeinsamer sozialer und sektoraler Ausrichtung entsprechen.
Wenn man das Prinzip der Gewaltenteilung betrachtet, kann man klar verstehen, wie der Staat nicht nur die Anwendung von Rechtsnormen sicherstellt, sondern sich auch aktiv am System ihrer Annahme und Unterstützung ihrer Umsetzung beteiligt. Es ist die Legislative (eine der drei, zu der auch die Exekutive und die Judikative gehören) die an der Entwicklung von Rechtsnormen beteiligt ist.
In Staaten, in denen das Rechtssystem entwickelt ist, darf das Recht nicht durch andere Regeln ersetzt werden, deren Ursprung über die Machtinstitutionen hinausgeht. Im Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation finden sich jedoch solche Widersprüche (zwischen staatlichen Rechtsnormen und Traditionen der Regionen), wenn zivilrechtliche Verträge nicht nur in streng festgelegten Formen, sondern auch in Übereinstimmung mit den Geschäftsgepflogenheiten unterzeichnet werden können. Dennoch ist das Zivilrecht die dominierende Quelle für Verhaltensnormen, sowohl in der Gesellschaft im Allgemeinen als auch in einzelnen sozialen Gruppen im Besonderen.
Die Praxis des Rechtssystems in einigen Staaten mit besonderen kulturellen und historischen Traditionen lässt sogar die Vorherrschaft der Justiz über die Legislative und Exekutive zu. Dies kann jedoch nicht als eine weltweit verbreitete Anwendung von Rechtsnormen angesehen werden.
Merkmale von Rechtsnormen
Die Rechtsnormen einiger Staaten können in heterogenen Systemen unterschiedlich umgesetzt werden. In seiner nationalen Gesamtheit ist das Normensystem jedoch weltweit einer einzigen Gesetzesinitiative untergeordnet. In den entwickelten Ländern der Welt werden die romanisch-germanischen und angelsächsischen Rechtsnormensysteme verwendet.
Bei der ersten Option werden kodifizierte Rechtsquellen verwendet, die in erschöpfender Form den Regulierungssubjekten einen Rahmen ganz konkreter Regelungen vorgeben. Dies gilt sowohl für das Zivilrecht nach den einschlägigen Gesetzbüchern als auch für alle strafrechtlichen Normen. Es gibt eine klare Dominanz der parlamentarischen und der exekutiven Regierungsgewalt. Das System der Verabschiedung von Gesetzen beinhaltet ein ganz spezifisches geregeltes Verfahren, in dem die notwendigen Vereinbarungen und Diskussionen durchgeführt werden.
Das angelsächsische Rechtsnormenmodell basiert auf richterlichen Präzedenzfällen. In diesem Fall ist es die Gerichtsverhandlung mit entsprechendem Beschluss, die neue Rechtsnormen in die gerichtliche Praxis einführt, die der Vollstreckung durch das Unternehmen unterliegen. Somit wird dieses Modell als Quelle von Rechtsnormen gerade durch gerichtliche Entscheidungen getroffen. Es wird in den USA, Kanada und England verwendet.