Vermögen, das Ehegatten vor der Eheschließung erworben, als Schenkung oder durch Erbschaft erhalten haben, gilt nicht als gewöhnlich. Ihr Besitzer ist entweder der Ehemann oder die Ehefrau, je nachdem, auf wessen Namen sie registriert ist. Dieses Vermögen kann jedoch bei Abschluss eines Schenkungsvertrages ganz oder teilweise auf einen anderen Ehegatten umgemeldet werden.
Notwendig
- - Spendenvereinbarung;
- - Unterlagen für die Wohnung (Vertragsgrundlage für den Erwerb, Eigentumsnachweis);
- - technischer Pass von VZTA;
- - Reisepässe der Vertragsparteien;
- - Quittungen für die Zahlung der staatlichen Abgabe für die Registrierung des Vertrags und die Registrierung des Eigentumsübergangs.
Anleitung
Schritt 1
Bestimmen Sie die Höhe des Eigentums, das Sie Ihrer Frau schenken möchten. Denken Sie daran, dass bei Immobilien die Transaktion beim Federal Registration Service registriert werden muss und Fahrzeuge bei der Verkehrspolizei neu ausgestellt werden müssen. Erstellen Sie daher separate Verträge für verschiedene Arten von Immobilien.
Schritt 2
Ein Schenkungsvertrag bedarf keiner notariellen Beglaubigung, die Einhaltung einer einfachen Schriftform genügt. Um es jedoch so kompetent wie möglich zu erstellen, wenden Sie sich an einen Notar oder eine Rechtsberatung. So erhalten Sie einen Text, der den gesetzlichen Anforderungen entspricht, und schützen sich davor, den Vertrag wegen seines fehlerhaften Inhalts bei Behörden anzumelden.
Schritt 3
Geben Sie in der Präambel der Vereinbarung das Datum und den Ort des Abschlusses, den Nachnamen, den Vornamen, das Patronym des Spenders und des Empfängers, ihre Passdaten und den Wohnort an. Beschreiben Sie dann im Abschnitt „Gegenstand der Vereinbarung“detailliert das Ihrem Ehepartner gespendete Vermögen. Geben Sie beispielsweise bei einer Autospende Marke, Modell, Baujahr, Karosserietyp und -nummer, Motor- und Fahrgestellnummer an, und wenn es sich bei dem Objekt um eine Wohnung handelt, geben Sie die genaue Adresse, Gesamt- und Wohnfläche, Anzahl der Zimmer, Boden, VZTA-Schätzung usw. usw.
Schritt 4
Listen Sie die Dokumente auf, die Ihr Eigentum an der Immobilie bestätigen: Privatisierungsvertrag, Kaufvertrag, Tausch, Erbschein usw. Markieren Sie die Zustimmung Ihres Ehepartners, das Geschenk anzunehmen. Vergessen Sie nicht, den Zeitpunkt der Eigentumsübertragung anzugeben: Bei Immobilientransaktionen erfolgt dies nach der staatlichen Registrierung des Vertrags und bei anderen - nach der Unterzeichnung der Vereinbarung durch die Parteien.
Schritt 5
Registrieren Sie einen Immobilienspendenvertrag. Bereiten Sie dazu folgende Unterlagen vor und reichen Sie diese beim Bundesmeldedienst an Ihrem Wohnort ein:
- der von den Parteien unterzeichnete Vertrag;
- Unterlagen für die Wohnung (Vertragsgrundlage für den Erwerb, Eigentumsnachweis);
- technischer Pass von VZTA;
- Reisepässe der Vertragsparteien;
- Quittungen für die Zahlung der staatlichen Abgabe für die Registrierung des Vertrags und die Registrierung des Eigentumsübergangs.
Schritt 6
Bitte beachten Sie, dass der Erhalt von Eigentum als Schenkung Einkommen ist und der Einkommensteuer unterliegt, aber wenn eine Transaktion zwischen nahen Verwandten, einschließlich Ehegatten, getätigt wird, entsteht diese Verpflichtung nicht.