Für Fragen zur amtlichen Erbschaftsanmeldung und zur Neuanmeldung der Erbschaft im eigenen Namen sieht das Gesetz eine klare und relativ kurze Frist von 6 Monaten vor. In einigen Fällen können Sie später ein Erbrecht eingehen, aber in diesem Fall wird die Erbschaft bereits vor Gericht neu ausgestellt. Wenn Sie also beispielsweise ein Erbrecht tatsächlich eingegangen sind (Erbgut nutzen oder verwalten), aber es nicht notariell ausgestellt haben, müssen Sie die tatsächliche Annahme der Erbschaft gerichtlich nachweisen, bevor Sie es dürfen die geerbte Immobilie in Ihrem Namen neu registrieren.
Anweisungen
Schritt 1
Um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, ist es daher sinnvoller, sich an einen Notar zu wenden und das Nachlassverfahren innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist offiziell zu durchlaufen. So vermeiden Sie in Zukunft zahlreiche Schwierigkeiten und Zeitkosten bei der Umschreibung der Erbschaft auf Ihren Namen.
Was ist mit dem Erben zu tun, damit ihm das geerbte Vermögen vollständig neu eingetragen wird?
Schritt 2
Als erstes sollten Sie einen Notar aufsuchen. Es ist notwendig, sich mit einem bestimmten Paket von Dokumenten bei ihm zu bewerben, das von den Erbverhältnissen abhängt. Zum Beispiel müssen Sie beim Erhalt einer testamentarischen Erbschaft eine Sterbeurkunde des Erblassers vorlegen, ein Testament, in dem der Notar vermerkt, dass der Testamentstext zu Lebzeiten des Erblassers nicht geändert wurde, sowie die Gültigkeit dieses Testaments. Bei der Vererbung ist laut Gesetz die Verwandtschaft mit dem Erblasser und das Vorrangrecht gegenüber anderen Erben nachzuweisen.
Schritt 3
Liegt ein Paket von Dokumenten vor, die das Erbrecht bestätigen, erstellt der Notar einen Erbfall.
Der nächste Schritt ist die Sammlung zahlreicher Zertifikate für alle Arten von Instanzen (die Liste der Instanzen hängt davon ab, welche Art von Eigenschaft Sie erben). Alle diese Dokumente werden benötigt, um eine Bescheinigung über das Erbrecht zu erhalten. Erst nach Erhalt können Sie das Eigentum an der erhaltenen Erbschaft beim Federal Registration Service registrieren, was bedeutet, dass Sie der volle Eigentümer der von Ihnen geerbten Immobilie werden.