Wie Kann Man Sich Ohne Gerichtsverfahren Scheiden Lassen

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Wie Kann Man Sich Ohne Gerichtsverfahren Scheiden Lassen
Wie Kann Man Sich Ohne Gerichtsverfahren Scheiden Lassen
Anonim

Die Scheidung wird vom Standesamt am Wohnort eines der Ehegatten oder am Ort der Eheschließung eingetragen. Die außergerichtliche Scheidung ist ein einfacheres Verfahren, löst jedoch nicht die Probleme der Aufteilung des Gemeinschaftseigentums und der Sammlung von Mitteln für den Unterhalt eines behinderten Ehepartners.

Wie kann man sich ohne Gerichtsverfahren scheiden lassen
Wie kann man sich ohne Gerichtsverfahren scheiden lassen

Anleitung

Schritt 1

Für eine Scheidung ohne Gerichtsverfahren aufgrund eines gemeinsamen Antrags der Ehegatten benötigen Sie:

- die Staatsgebühr bezahlen. Zahlungsdetails und Belegexemplare finden Sie an Informationsständen. Die Gebühr wird von jedem der Ehegatten bezahlt, dh es müssen zwei Quittungen vorliegen.

- beim Standesamt einen gemeinsamen freiwilligen Scheidungsantrag stellen. In diesem Fall Ausweisdokumente, Heiratsurkunde vorlegen.

- Der Standesbeamte bestimmt einen Termin für die Scheidungsanmeldung, frühestens einen Monat nach dem Einspruch. Zum angegebenen Datum reicht es aus, für einen der Ehegatten zu erscheinen und die Scheidung einzureichen. In diesem Fall gilt die Scheidung als gültig. Der zweite Ehegatte kann seine Unterlagen jederzeit erhalten.

- jedem ehemaligen Ehegatten wird eine Scheidungsurkunde ausgestellt, am Tag der Beendigung der Ehe wird ein Stempel in den Pass eingetragen.

Schritt 2

Für eine Scheidung im Standesamt aufgrund eines Antrags eines der Ehegatten benötigen Sie:

- die Staatsgebühr bezahlen.

- Sie erhalten zunächst eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung über die Anerkennung des zweiten Ehegatten als vermisst oder geschäftsunfähig, eine Verurteilung des zweiten Ehegatten zu einer wirklichen Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren.

- beim Standesamt einen Scheidungsantrag stellen, den Ort der Freiheitsstrafe angeben. Zeigen Sie Ihren Pass.

Das Standesamt teilt dem Vormund, der Vormundschaft, dem verurteilten Ehegatten innerhalb von drei Tagen den eingereichten Antrag und das Scheidungsdatum mit.

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