Eine Scheidung ist ein unangenehmes, eher mühsames und manchmal sehr langwieriges Verfahren: Streitigkeiten um Kinder und gemeinsam erworbenes Eigentum können sich über Jahre hinziehen. Ehepartner können sich jedoch in kurzer Zeit scheiden lassen.
Es ist notwendig
- - Klageschrift in 2 Kopien;
- - Trauschein;
- - Geburtsurkunden (Adoption) von Kindern;
- - Bescheinigungen des Wohnsitzes des Klägers und des Beklagten;
- - Einkommensbescheinigungen des Klägers und des Beklagten;
- - notariell beglaubigte Zustimmung des Beklagten zur Scheidung;
- - Vereinbarungen über die Erziehung und den Unterhalt von Kindern, die Zahlung des Unterhalts, die Aufteilung des Vermögens;
- - eine Quittung für die Zahlung der staatlichen Abgabe.
Anleitung
Schritt 1
Die Hauptbedingung für eine schnelle Scheidung ist einvernehmliches Einvernehmen und Einvernehmen über alle Fragen, die normalerweise im Scheidungsprozess auftreten. Sie können sich beim Standesamt (STANDSamt) oder vor Gericht scheiden lassen.
Schritt 2
Stimmen die Ehegatten einer Scheidung zu und haben sie keine gemeinsamen minderjährigen Kinder, wird die Ehe beim Standesamt aufgelöst. Gemeinsamen Antrag beim Standesamt am Wohnort oder Heiratsurkunde stellen, staatliche Gebühr bezahlen. Kann einer der Ehegatten nicht beim Standesamt erscheinen, werden zwei separate Anträge gestellt und die Zustimmung zur Scheidung der abwesenden Person muss notariell beglaubigt werden.
Schritt 3
Für die Scheidung im Standesamt wird eine monatliche Frist festgelegt, deren Countdown am nächsten Tag nach Einreichung des Antrags beginnt. Nach Abschluss wird den Ehegatten die Scheidungsurkunde ausgestellt, und es reicht aus, dass mindestens einer von ihnen bei der staatlichen Registrierung der Scheidung anwesend ist.
Schritt 4
Wenn Sie minderjährige Kinder (eigene oder adoptierte) haben, können Sie sich nur vor Gericht scheiden lassen. Um diesen Prozess nicht monatelang in die Länge zu ziehen, besprechen Sie im Vorfeld, bei wem die Kinder wohnen werden, legen Sie den Umgang mit dem anderen Elternteil und den Angehörigen auf beiden Seiten fest und vereinbaren Sie die Zahlung des Unterhalts. Besprechen Sie auch alle Eigentumsfragen. Machen Sie aus Ihren Vereinbarungen eine oder mehrere Vereinbarungen, beglaubigen Sie diese bei einem Notar oder legen Sie sie dem Gericht zur Genehmigung vor.
Schritt 5
Bereiten Sie die für eine Scheidung erforderlichen Dokumente vor:
- Klageschrift in 2 Kopien;
- Trauschein;
- Geburtsurkunden (Adoption) von Kindern;
- Bescheinigungen des Wohnsitzes des Klägers und des Beklagten;
- Einkommensbescheinigungen des Klägers und des Beklagten;
- notariell beglaubigte Zustimmung des Beklagten zur Scheidung;
- Vereinbarungen über die Erziehung und den Unterhalt von Kindern, die Zahlung des Unterhalts, die Aufteilung des Vermögens;
- eine Quittung für die Zahlung der staatlichen Abgabe.
Schritt 6
Um die Scheidung so schnell wie möglich zu beschleunigen, reichen Sie bei einem persönlichen Gespräch mit einem Richter eine Klageschrift mit allen Unterlagen ein. Auf diese Weise wird Ihre Anhörung schneller geplant und in einer Sitzung überprüft. Bei einer Scheidung durch das Gericht wird ein Monat ab dem Tag der Antragstellung festgesetzt, nach dem der Richter eine Scheidungsentscheidung treffen und diese innerhalb von 3 Tagen an das Standesamt senden muss.
Schritt 7
Denken Sie daran: Eine Scheidung in kurzer Zeit ist nur mit Zustimmung beider Ehepartner möglich. Andernfalls kann das Gericht eine Versöhnungsfrist von bis zu 3 Monaten setzen, Verhandlungen wegen Nichterscheinens des Angeklagten verschieben usw.
Schritt 8
Denken Sie daran, dass die Mindestdauer für eine Scheidung 1 Monat beträgt. Verwenden Sie daher keine Vermittler, die Ihnen eine frühere Scheidung anbieten: Dies ist illegal. Wenden Sie sich besser an einen erfahrenen Scheidungsanwalt: Mit seiner Hilfe können Sie Dokumente kompetent vorbereiten und einreichen oder ihn mit der Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht beauftragen.