Leider können nicht alle Ehepaare glücklich bis ans Ende ihrer Tage leben. Manchmal endet eine Ehe in einer Scheidung, aus der man mit minimalen materiellen und moralischen Verlusten herauskommen möchte. Allerdings gelingt es nicht jedem. Oftmals wissen Männer, selbst wenn sie die Familie dominierten, nicht, wie sie sich von ihrer Frau scheiden lassen sollen, um sich nicht zum Feind zu machen.
Notwendig
Heiratsurkunde
Anleitung
Schritt 1
Sprechen Sie mit Ihrer Frau, teilen Sie ihr Ihren Scheidungswunsch mit. Erklären Sie die Gründe und fragen Sie ruhig nach ihrer Meinung zu diesem Thema. Wenn die Scheidung einvernehmlich ist, müssen Sie nur mit Ihrem Ehepartner zum örtlichen Standesamt kommen und die Scheidung beantragen. In einem Monat (dieser Zeitraum ist zum Nachdenken vorgesehen) werden die Scheidungsstempel in den Pässen erscheinen.
Schritt 2
Wenn Ihre Frau mit der Scheidung nicht einverstanden ist, können Sie das Verfahren vor Gericht durchlaufen. Bitte beachten Sie, dass beide Ehegatten bzw. deren Vertreter (Rechtsanwälte) mit einer notariell beglaubigten Vollmacht zur Verhandlung erscheinen müssen. Die Ausnahme ist, wenn der Ehepartner als vermisst aufgeführt ist. In diesem Fall sucht das Gericht jedoch unabhängig nach dem Angeklagten, dh Ihrer gesetzlichen Ehefrau.
Schritt 3
Wird Ihre Frau als voll geschäftsunfähig anerkannt, wird das Gericht Sie einseitig scheiden lassen, die Zustimmung des Ehegatten ist nicht erforderlich. Ist die Ehefrau jedoch nur teilweise erwerbsunfähig, gilt diese Regel nicht.