Wenn Ihr Familienleben nicht geklappt hat und Sie sich scheiden lassen, lassen Sie sich am besten beim Standesamt scheiden. Dies ist der einfachste Weg, eine Ehe aufzulösen, was nicht viel Zeit, Mühe und Nerven erfordert. In welchen Fällen kann eine Scheidung über das Standesamt eingereicht werden und wie geht das?
Anleitung
Schritt 1
Die Scheidung im Standesamt ist möglich, wenn die Ehegatten keine Kinder haben (dies ist eine Voraussetzung) und sich ohne gegenseitige Ansprüche trennen, nachdem die Aufteilung des gemeinsam erworbenen Vermögens unabhängig vereinbart wurde. In diesem Fall müssen die Ehegatten die Scheidung im Wesentlichen nur durch die Mitteilung an den Staat über die Beendigung der Ehebeziehung rechtlich formalisieren. Und die Mitarbeiter des Standesamtes können Ihnen dabei helfen.
Schritt 2
Um sich im Standesamt scheiden zu lassen, müssen Sie fast die gleichen Vorgänge wie bei einer Heirat durchführen. Das heißt, zahlen Sie die staatliche Gebühr und kommen Sie zum Standesamt am Wohnort. Sind Ehegatten an unterschiedlichen Orten gemeldet, kann die Scheidung am Wohnort jedes Ehegatten eingereicht werden. Sie haben auch das Recht, sich bei demselben Standesamt scheiden zu lassen, bei dem Ihre Ehe eingetragen wurde.
Schritt 3
Danach müssen Sie eine gemeinsame Erklärung zur Scheidung schreiben. Es ist nicht notwendig, den Grund anzugeben, warum Sie sich bei der Scheidung durch das Standesamt für die Trennung entschieden haben - Ihr beiderseitiger Wunsch, die Ehe aufzulösen, ist mehr als ausreichend. Der Antrag muss die Details der Heiratsurkunden enthalten (wann und von wem die Heiratsurkunde und ihre Registrierungsnummer ausgestellt wurden). Möchte die Ehefrau nach der Scheidung ihren Mädchennamen wiedererlangen, muss dies ebenfalls im Antrag angegeben werden.
Schritt 4
Wie bei der Eheschließung haben Sie bei einer Scheidung einen Monat Zeit zum Nachdenken - was wäre, wenn die Entscheidung zur Trennung unter dem Einfluss des Augenblicks getroffen wurde? Bleibt Ihre Scheidungsabsicht in einem Monat unverändert, müssen Sie nur noch am vorgesehenen Tag beim Standesamt erscheinen und Unterlagen über Ihren neuen Familienstand erhalten.