Bei der Eheschließung sieht das Gesetz auch das Recht der Ehegatten vor, sich einvernehmlich scheiden zu lassen. Ohne einvernehmliche Scheidung können sich die Ehegatten vor Gericht scheiden lassen. Als Scheidungsgründe vor Gericht kommen in Betracht: fehlende Zustimmung eines der Ehegatten, Anwesenheit gemeinsamer minderjähriger Kinder, einer der Ehegatten hat keine Einwände gegen die Scheidung, vermeidet jedoch die Scheidung im Standesamt.
Notwendig
- - Original Heiratsurkunde,
- - Lohnbescheinigungen des Klägers und des Beklagten,
- - Geburtsurkunde eines Kindes (Kinder),
- - Eingang der Zahlung der staatlichen Abgabe (für Scheidung),
- - wenn die Ehegatten die Scheidung einvernehmlich vereinbaren, muss von einem von ihnen, dem so genannten Beklagten, am Arbeits- oder Wohnort eine unterschriebene Einverständniserklärung zur Scheidung beglaubigt werden,
- - Bescheinigung des Wohnsitzes des Klägers oder des Beklagten.
Anleitung
Schritt 1
Damit das Gericht Ihren Fall prüfen kann, reichen Sie einen Antrag ein. Nennen Sie in Ihrem Antrag alle gegenseitigen Eigentumsansprüche und Streitigkeiten über Kinder. Beschreiben Sie alles so detailliert wie möglich, aber übertreiben Sie es nicht mit Emotionen. Schreiben Sie nur den Hauptpunkt und die Scheidungsgründe auf, die die Gegenpartei nicht erfüllt. Legen Sie auch die erforderlichen Nachweise bei.
Nach dem Familiengesetzbuch der Russischen Föderation (Artikel 21) wird der Scheidungsgrund nur dann nicht angegeben, wenn beide Ehegatten keine Ansprüche aufeinander haben und eine für beide Seiten vorteilhafte Vereinbarung getroffen wurde. Andernfalls ist der Scheidungsgrund anzugeben.
Schritt 2
Vergessen Sie nicht, neben dem Antrag die oben genannten Unterlagen für das Scheidungsverfahren einzureichen.
Schritt 3
Normalerweise wird ein Scheidungsfall vom Gericht in öffentlicher Sitzung behandelt. Wenn jedoch während des Verfahrens intime Fragen bezüglich der Beziehung der Ehegatten aufgeworfen werden, kann das Gericht auf deren Antrag eine nichtöffentliche Sitzung abhalten.
Schritt 4
Seien Sie sich Ihres Verhaltens im Gerichtssaal bewusst, es kann die Entscheidung des Richters beeinflussen. Versuchen Sie, so diskret wie möglich zu sein. Das Gericht beschäftigt sich mit Fakten, aber nicht mit Emotionen. Beauftragen Sie daher optional einen qualifizierten Anwalt.
Schritt 5
Eines der wesentlichen Elemente eines Scheidungsverfahrens sind Zeugen, insbesondere wenn Ihre Scheidung sehr konfliktreich ist. Zeugenaussagen werden immer zuerst ausgewertet.
Schritt 6
Üblicherweise werden solche Prozesse unter Beteiligung beider Parteien oder ihrer Vertreter betrachtet. Verzögert der Beklagte das Verfahren in Ihrem Fall absichtlich oder kennt das Gericht den Grund für das Ausbleiben des Beklagten nicht, so gilt dies automatisch als Missachtung des Gerichts und die Scheidung kann in Abwesenheit des Beklagten erfolgen.
Schritt 7
Wenn Ihr Ehepartner einer Scheidung nicht zustimmt, sollten Sie sich darauf einstellen, dass das Gericht die Verhandlung Ihres Falles verschieben kann und Ihnen eine Frist von etwa drei Monaten zur Aussöhnung einräumt. Bestehen Sie nach Ablauf der Schlichtungsfrist weiterhin auf der Scheidung, wird die Ehe durch das Gericht aufgelöst.