Die traditionelle Form der Eheschließung ist das persönliche Eintreffen des Brautpaares beim Standesamt, um einen Antrag zu stellen und an einer feierlichen Zeremonie teilzunehmen. Aber es gibt auch Ausnahmen. Insbesondere gibt es zwei Aussagen über den Wunsch, eine Familie zu gründen, und das Brautpaar kann zu Hause oder sogar im Gefängnis Eheringe tauschen.
Notwendig
- - Reisepass oder andere Dokumente mit Bestätigung des vollständigen Namens, der Staatsangehörigkeit, der Adresse, des Geschlechts und der Volljährigkeit;
- - Stellungnahme;
- - ggf. eine Bescheinigung über die Beendigung der vorherigen Ehe; für Minderjährige - Erlaubnis;
- - für einen Ausländer - eine Bescheinigung über das Fehlen einer gültigen Ehe, die in einen russischen Pass übersetzt und bei der Botschaft erhalten wurde;
- - Erhalt der staatlichen Abgabe.
Anleitung
Schritt 1
Beide Personen kommen zum Standesamt, um zu heiraten. Darin verfassen sie eine Erklärung, in der sie ihren freiwilligen Wunsch, den offiziellen Ehegattenstatus zu erlangen, und das Fehlen von Gründen, die dies verhindern können, bestätigen. Sie enthalten auch biografische Daten, für das Zusammenleben gewählte Nachnamen, das Anmeldedatum und Unterschriften. Konnten der Bräutigam oder die Braut nicht gemeinsam das Standesamt besuchen, ist auch der zweite Antrag zulässig. Die Unterschrift der abwesenden Person muss jedoch von einem Notariat beglaubigt werden.
Schritt 2
Nachdem der Antrag eingereicht und der Tag und die Stunde des Beginns der Registrierung ermittelt wurden (die Wartezeit beträgt zwei Monate), erscheinen die Frischvermählten darauf, zumindest zusammen. Zuvor müssen sie den Standesamtsmitarbeitern ihren Wunsch mitteilen, an der feierlichen Zeremonie mit Überreichung von Ringen, Musik, Moderator, Zeugen, Angehörigen und Gästen teilzunehmen. Oder erklären Sie das Fehlen eines solchen Wunsches und melden Sie sich einfach in einem vom Gemeinschaftsraum getrennten Raum an.
Schritt 3
Wehrpflicht, mehrmonatige Dienstreise, feste Schwangerschaft – aus all diesen triftigen Gründen kann das Standesamt das Brautpaar am Tag der Antragstellung einplanen. Die Anmeldung ist auch außerhalb des Standesamtes in außergewöhnlichen Situationen erlaubt. Dies sind zum Beispiel Krankheit oder Gefängnisaufenthalt. Eherechtliche Beziehungen treten erst nach der Registrierung auf. Die Ehegatten erhalten ihre Bestätigung in Form einer Papierbescheinigung.