Die Anzahl der Meldedokumente eines einzelnen Unternehmers und die Häufigkeit ihrer Einreichung hängen von dem von ihm verwendeten Steuersystem ab. Der Mindestsatz ist für ein vereinfachtes System vorgesehen.
Notwendig
- - Computer;
- - Drucker;
- - Zugang zum Internet;
- - in einigen Fällen ein Scanner;
- - aktuelle Meldeformulare, die im Internet gefunden und heruntergeladen werden können;
- - in einigen Fällen - Postumschläge;
- - Griff;
- - Siegel.
Anweisungen
Schritt 1
Ein Einzelunternehmer, der das vereinfachte Besteuerungssystem anwendet, muss einmal im Jahr Folgendes vorlegen: - Angaben über die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (vor dem 20. Januar beim Finanzamt);
- Berichterstattung für das vergangene Jahr über Versicherungsleistungen an außerbudgetäre Kassen: Formulare RSV-2, SZV-6-1 und begleitend zum letzten Inventar ADV-6-3 (bis 31. März an die Pensionskasse);
- das Einkommens- und Ausgabenbuch bei der Steuerbehörde zu beglaubigen (in der Regel verlangen die Finanzbehörden dies spätestens am letzten Tag der Steuererklärung für das vergangene Jahr);
- eine einzige Steuererklärung aufgrund der Anwendung eines vereinfachten Besteuerungssystems (bis Ende April-Anfang Mai kann sich die Frist leicht verschieben). Dieses Dokument wird nicht von Einzelunternehmern eingereicht, die ein vereinfachtes Steuersystem auf der Grundlage eines Patents anwenden;
- einen Bericht an die Statistikabteilung (auf Anfrage musste innerhalb des von Rosstat für jeden Fall festgelegten Zeitraums bei der Durchführung einer Studie über Kleinunternehmen Anfang 2011 vor dem 1. April Bericht erstattet werden).
Schritt 2
Beschäftigt ein Einzelunternehmer Arbeitnehmer, so ist er auch verpflichtet, die von seinen Gehältern gezahlte Einkommensteuer und die von ihm geleisteten Beiträge zu außerbudgetären Mitteln zu melden. Dies ist ein sehr breites Thema, das eine gesonderte detaillierte Betrachtung verdient.
Schritt 3
Die meisten Meldeunterlagen können auf drei Wegen eingereicht werden: mit einem persönlichen Besuch beim Finanzamt oder der Pensionskasse, per Post, über das Internet. Ausnahme ist das Buch der Einnahmen- und Ausgabenrechnung. Sie müssen es mitbringen.
Schritt 4
Für einen persönlichen Besuch beim Finanzamt oder der Pensionskasse ist es erforderlich, während der Arbeitszeit (in der Regel von 9:00 bis 17:00 Uhr) ein ausgedrucktes, ausgefülltes und unterschriebenes sowie abgestempeltes Dokument mitzubringen. Sie müssen in zweifacher Ausfertigung drucken: Eine verbleibt beim Finanzamt oder der Pensionskassenabteilung, die zweite mit Abnahmevermerk bei einem Einzelunternehmer. Dies dient in strittigen Situationen als Nachweis für die fristgerechte Vorlage des Dokuments.
Schritt 5
Wenn Sie Dokumente per Post versenden, genügt eine Kopie. Aber Sie müssen Geld für einen Umschlag, Einschreiben und eine Quittung ausgeben. Letzteres ist besonders wichtig: Die darauf befindlichen Stempel und Poststempel dienen als Nachweis für die fristgerechte Einreichung des Dokuments.
Schritt 6
Die Möglichkeit, Meldungen über das Internet einzureichen, ermöglicht es dem einzelnen Unternehmer, dies von überall auf der Welt zu einem bequemen Zeitpunkt zu tun. Auch wenn sich ein Unternehmer am letzten Tag der Meldung um 23:59 Uhr meldet, kann ihn niemand bemängeln, aber dafür müssen Sie etwas unternehmen. Wählen Sie zunächst einen Anbieter solcher Dienste aus. Das Angebot hier ist recht groß. Um davon überzeugt zu sein, genügt es, das Wort „Berichterstattung über das Internet“in eine beliebige Suchmaschine zu treiben. Unter diesen Diensten kann man beispielsweise "Elba" und "Moe Delo" hervorheben. Beide konzentrieren sich auf kleine Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer.
Schritt 7
Dann müssen Sie die Vollmacht ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben und per Post an den ausgewählten Dienst senden oder den Scan über seine Website herunterladen. Auf seiner Website wird auch das Vollmachtsformular am häufigsten heruntergeladen.
Dann bleibt es für die ausgewählten Dienste zu bezahlen. Einige Dienste praktizieren nur Abonnementdienste zu einem durchschnittlichen Preis von etwa 2700-6000 Rubel. Im Jahr. Andere ermöglichen die Inanspruchnahme einmaliger Services für die Zustellung von Berichten, die Erstellung von Dokumenten, Online-Konsultationen etc. In diesem Fall liegen die Preise im Bereich von 100-500 Rubel.