Ein Kassenbon ist ohne Kasse nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen rechtsgültig. Es kann von Unternehmern ausgestellt werden, die keine Registrierkasse haben. Der Kaufbeleg muss regelkonform ausgefüllt werden.
Waren- und Kassenbelege werden für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen bei Zahlung mit Kreditkarte oder Bargeld ausgestellt. Es gibt einen Unterschied zwischen ihnen. Ein Kassenbon ist ein Steuerdokument, das mit einer Registrierkasse erstellt wird. Ein Kassenbon ist ein nicht-steuerliches Formular, das in einigen Fällen anstelle einer Kasse verwendet werden kann. Häufiger ist es notwendig, die Namen der erhaltenen Waren zu entziffern. In der Regel wird es von einzelnen Unternehmern ausgestellt, die keine Registrierkassen haben.
Merkmale der Registrierung eines Kassenbons ohne Registrierkasse
Das Dokument kann sowohl von Hand als auch mit einem Computer ausgefüllt werden. Um Rechtskraft zu erlangen, müssen alle für Primärdokumente erforderlichen Angaben gemacht werden:
- Titel;
- Zimmer;
- das Datum;
- Name der Firma;
- der Name der verkauften Waren und Dienstleistungen, ihre Menge;
- Preis;
- Gesamtwert;
- Daten über die Person, die das Dokument ausgestellt hat.
Einige Verkäufer geben die Dokumentnummer nicht an. Dies muss jedoch erfolgen, da der Käufer diese Daten für die Erstellung einer Vorabmeldung benötigt. Die Nummerierung kann ab Beginn des Abrechnungszeitraums fortlaufend oder neu erfolgen. Neben dem Namen der Organisation sollte auch die TIN angegeben werden. Es ist ratsam, nicht mit Abkürzungen zu schreiben. Es ist erlaubt, mit diesen Daten einen Stempel zu verwenden.
Der Preis wird durch eine Zahl für die Einheit jedes Produkts angegeben. Der Betrag wird eingegeben, indem die Menge des gekauften Artikels mit dem Preis multipliziert wird. Am Ende wird der Gesamtbetrag geschrieben. Es ist ratsam, dies zuerst in Zahlen und dann in Worten zu tun.
Einige Feinheiten
Handelt es sich bei dem Kassenbon um eine Ergänzung zur Kasse, ist die Unterschrift „Das Vorhandensein des Kassenbons ist erforderlich“erforderlich. Auf jeden Fall gibt es in der Gesetzgebung keinen Hinweis auf die Zertifizierung des PM mit dem Siegel der Organisation, aber in den Buchhaltungsabteilungen von staatlichen und kommerziellen Institutionen kann dies erforderlich sein.
Einige Dokumente haben auf der Rückseite Werbung. Sie darf sich nicht mit offiziellen Informationen überschneiden. In diesem Fall muss das Formular selbst in zweifacher Ausfertigung erstellt werden: Eine verbleibt beim Verkäufer, die zweite wird dem Käufer ausgehändigt.
Zusammenfassend stellen wir fest: Unternehmer, die dem Käufer keinen Kaufbeleg aushändigen, werden zu Tätern. Dafür können Sanktionen in Form einer Geldbuße oder Verwarnung verhängt werden. Ein Kassenbon kann ohne Kasse nur ausgestellt werden, wenn der Verkäufer das gesetzliche Recht hat, den POS-Drucker nicht zu benutzen. Bei allen anderen Aktionen hat das Dokument keine Rechtskraft.