Wenn Sie Ihren vierrädrigen Proxy-Freund verkaufen, können Sie in große Schwierigkeiten geraten. Neben der Tatsache, dass Sie das Auto ständig versteuern müssen, können Sie auch Unfallverursacher werden, selbst wenn das verkaufte Auto mehrere Jahre nicht gesehen wurde. Wie erstellt man eine Vollmacht richtig?
Anleitung
Schritt 1
Erteilen Sie eine Generalvollmacht für ein Auto nur in Ausnahmefällen (z. B. wenn Sie das Auto Verwandten oder Personen anvertrauen wollen, denen Sie vertrauen und diese gut kennen). Versuchen Sie, Ihr Auto nicht mit einer Generalvollmacht zu verkaufen. Sie können einem unehrlichen Kunden zum Opfer fallen. Dafür müssen Sie Kfz-Steuer zahlen.
Schritt 2
Wählen Sie das am günstigsten gelegene Notariat. Rufen Sie vorher an und geben Sie die Kosten für die Erteilung einer Generalvollmacht für ein Fahrzeug an. Bitte beachten Sie, dass die Kosten einer Vollmacht aufgrund der unterschiedlichen Gebühren der Notare von Notariat zu Notariat unterschiedlich sein können.
Schritt 3
Sie finden ein Notariat, das nach Vereinbarung akzeptiert. Dies erspart Ihnen Zeitverlust in Warteschlangen. Auch Notariatsbüros rund um die Uhr finden Sie, wenn Sie ganz dringend eine Vollmacht ausstellen müssen. Aber denken Sie daran, dass der Preis nach oben sehr unterschiedlich sein wird.
Schritt 4
Für die Vollmachtserstellung müssen der Fahrzeughalter und die Person, für die die Vollmacht ausgestellt wird, mit einem vorab vorbereiteten Dokumentenpaket zum Notar kommen. Der Fahrzeughalter muss den Fahrzeugpass und seinen Zivilpass mitbringen und vorlegen, während die Person, für die die Vollmacht ausgestellt wird, nur einen Zivilpass benötigt. Denken Sie daran, dass Sie selbst bestimmen können, welche Rechte Sie der Person einräumen, für die Sie eine Vollmacht erteilen.
Schritt 5
Nach dem Ausfüllen der Generalvollmacht beglaubigt der Notar diese mit Unterschrift und Siegel. Für die Dienstleistungen, die Ihnen das Notariat bietet, müssen Sie einen bestimmten Geldbetrag bezahlen. Danach haben Sie offiziell eine Generalvollmacht ausgestellt, und deren Inhaber ist berechtigt, die darin angegebenen Handlungen vorzunehmen.