Dacha-Vereine sind eine freiwillige Vereinigung von Bürgern, von denen jeder das Recht hat, auszureisen. Es gibt kein genaues Verfahren für das Ausscheiden von Gartenpartnerschaften. In jedem Fall werden die Rücktrittsbedingungen mit dem Vorstand der Gesellschaft auf Grundlage der geltenden Gesetzgebung vereinbart.
Anleitung
Schritt 1
Studieren Sie sorgfältig die Satzung der Organisation, in der das Verfahren für den Austritt von Mitgliedern festgelegt sein sollte, bevor Sie die ersten Schritte unternehmen. Schreiben Sie dann in der von der Satzung vorgeschriebenen Weise eine entsprechende Erklärung (entnehmen Sie dem Vorsitzenden der Gesellschaft ein Muster dieser Erklärungen oder laden Sie sie aus dem Internet herunter), registrieren Sie sie und reichen Sie das Dokument dem Vorsitzenden zur Prüfung ein. Schließen Sie nach einer Entscheidung in Ihrem Anliegen eine Vereinbarung mit einer Gartenbaugesellschaft über das Verfahren für die Nutzung und den Betrieb von öffentlichem Eigentum (sofern vorhanden), Ingenieurnetzen und Straßen. Bewahren Sie Kopien aller Dokumente auf.
Schritt 2
Schreiben Sie eine Austrittserklärung aus der Gartenpartnerschaft, wenn in der Satzung der Organisation das Verfahren für den Austritt nicht festgelegt ist. Registrieren Sie Ihren Antrag und warten Sie auf die Erteilung der entsprechenden Anordnung innerhalb der von den Gesetzen der Russischen Föderation vorgesehenen Frist. Schließen Sie danach eine Vereinbarung über das Verfahren für die Nutzung von Versorgungseinrichtungen, Straßen und bestehendem öffentlichem Eigentum. Gehen Sie vor Gericht, wenn Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten auftreten.
Schritt 3
Erhalten Sie in Übereinstimmung mit dem durch das Gesetz der Russischen Föderation festgelegten Verfahren einen Teil des öffentlichen Eigentums, das von ihren Mitgliedern an die Gesellschaft übertragen wurde, oder einen diesem Eigentum entsprechenden Betrag, sofern die Satzung der Organisation für den Fall nichts anderes vorsieht dass die Gartenpartnerschaft eine gemeinnützige Partnerschaft ist. Schreiben Sie dazu eine entsprechende Erklärung an den Vorsitzenden der Gartenbaupartnerschaft, registrieren Sie die Urkunde und warten Sie auf die Beschlussfassung. Wenn Sie die Angelegenheit mit dem Vorsitzenden der Partnerschaft nicht klären können, gehen Sie mit einer entsprechenden Stellungnahme vor Gericht. Die während Ihres Aufenthalts in der Gartenpartnerschaft geleisteten Mitgliedsbeiträge können Sie nicht zurückerstatten, da diese Gelder als Betriebsausgaben gelten und nicht zurückerstattet werden.