Auch wenn es keine etablierte Form einer Vollmacht zur Interessenvertretung gibt, sind einige Pflichtangaben und ein Verfahren zur Erstellung einer Vollmacht zu beachten.
Allgemeine Angaben
Eine der üblichen Voraussetzungen ist der Ort der Vollmacht. Dies ist der Name des Vergleichs, in dem der Auftraggeber die Vertretung seiner eigenen Interessen an den Bevollmächtigten überträgt. Ist der Vollmachtgeber eine natürliche Person, muss die Vollmacht notariell beglaubigt werden. Erforderlich ist das Datum der Erteilung der Vollmacht in Worten. Es ist auch erforderlich, die Gültigkeitsdauer der Vollmacht in Worten anzugeben.
Die Vollmacht ohne Angabe des Ausstellungsdatums ist ungültig! Ist die Gültigkeitsdauer in der Vollmacht nicht angegeben, gilt sie ab dem Ausstellungsdatum für ein Jahr!
Angaben zum Auftraggeber und zum Treuhänder
Für den Auftraggeber - eine juristische Person, ist es in der Vollmacht erforderlich, die rechtliche und tatsächliche Adresse, den vollständigen Namen, die TIN / KPP, Informationen zur staatlichen Registrierung, den Nachnamen, den Vornamen und das Patronym des Leiters anzugeben als Dokument, aufgrund dessen der Leiter das Recht hat, Vollmachten zu unterzeichnen. Organisationen haben meistens ein eigenes Vollmachtsformular, das auf der Grundlage des Briefkopfes entwickelt wurde. Dies ist praktisch, da der Briefkopf bereits alle notwendigen Details der Organisation enthält. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um eine natürliche Person, müssen Name, Vorname und Vatername des Auftraggebers, Geburtsdatum, Anschrift und Passdaten angegeben werden. Geben Sie nach der Auflistung der Daten des Auftraggebers den Nachnamen, den Vornamen und das Patronym des Bevollmächtigten, seinen Wohnort und die Passdaten an.
Die Vollmacht ist nur gegen Vorlage des Reisepasses der bevollmächtigten Person gültig!
In der Vollmacht sind die Unterschriften des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten erforderlich. Im Namen der juristischen Person wird die Vollmacht von dem durch die Gründungsurkunden bevollmächtigten Leiter der Organisation unterzeichnet. Eine von einer juristischen Person ausgestellte Vollmacht muss durch das Siegel der juristischen Person beglaubigt sein.
Befugnisse eines Vertreters
In der Vollmacht ist der Umfang der Befugnisse des Bevollmächtigten anzugeben – welche Interessen er wo vertritt. Muss der Vollmachtgeber die Interessenvertretung in mehreren staatlichen Organen delegieren - zum Beispiel vor Gericht, Steuerinspektion, Sozialversicherungsträger, Versteigerungen usw., so wird die Vollmacht für die Vertretung in jedem staatlichen Organ separat erteilt.