Die Registrierung beim Finanzamt ist der erste Schritt zur Gründung einer Organisation. Dieses Verfahren dauert nicht sehr lange, kann aber nicht vernachlässigt werden. Die Registrierungsbescheinigung beim IFTS ist das erste und wichtigste Dokument einer jeden Organisation. Vor der Unternehmensgründung ist eine Anmeldung beim Finanzamt erforderlich.
Notwendig
Reisepass, Registrierungsantrag, Eingang der Zahlung staatlicher Gebühren, TIN, Lizenz (wenn die Tätigkeit lizenzpflichtig ist)
Anweisungen
Schritt 1
Stellen Sie einen Antrag auf Registrierung beim Finanzamt in der genehmigten Form. Wenn Sie sich als Einzelunternehmer anmelden – an Ihrem Wohnort. Juristische Personen müssen sich an ihrem Standort registrieren.
Schritt 2
Wenn Sie sich als Einzelunternehmer registrieren, müssen Sie der Bundessteuerbehörde eine Kopie Ihres Reisepasses vorlegen. Juristische Personen müssen eine Entscheidung über die Gründung einer juristischen Person in Form eines Sitzungsprotokolls und Gründungsdokumenten vorlegen.
Schritt 3
Wenn Sie sich als Einzelunternehmer registrieren, wählen Sie die Art der Besteuerung. Bitte fügen Sie 2 Kopien der Übergangserklärung bei.
Schritt 4
Bezahlen Sie die staatliche Gebühr und fügen Sie dem Dokumentenpaket eine Kopie der Quittung bei. Sie können die Zahlungsdetails bei der nächstgelegenen Zweigstelle der Aufsichtsbehörde des Eidgenössischen Steuerdienstes überprüfen.
Schritt 5
Wenn Sie ein Girokonto eröffnen, müssen Sie die Eröffnung eines Girokontos ebenfalls spätestens 5 Tage vorlegen
Schritt 6
Sie können das zusammengestellte Paket mit einem Dokument per Post an das IFTS senden, persönlich nehmen und durch eine Vertrauensperson übergeben.