Wenn Sie bereits begonnen haben, sich Gedanken zu machen, wie Sie Ihrem Kind in den Ferien Ruhe gönnen können, bietet sich eine Reise ins Ausland an - in ein Kinderlager oder zu Verwandtenbesuchen. In diesem Fall ist das Paket der erforderlichen Dokumente ohne notariell beglaubigte Zustimmung der Eltern für die Reise des Kindes ins Ausland unvollständig.
Notwendig
- - allgemeiner Reisepass der Mutter und des Vaters des Kindes,
- - Geburtsurkunde des Kindes.
Anweisungen
Schritt 1
Wenn das Kind minderjährig ist und ohne Begleitung der Eltern oder ihrer Ersatzpersonen (Vormund, Treuhänder, Pflegeeltern) ins Ausland geschickt wird, ist eine schriftliche Einverständniserklärung zur Ausreise erforderlich. Für den Fall, dass auch einer der Elternteile mitgeschickt wird, kann er die Russische Föderation ohne ein Dokument verlassen, das die Zustimmung des zweiten Elternteils bestätigt. Fragen Sie jedoch im Voraus nach - in einigen Ländern kann für die Einreise eine solche Zustimmung des abwesenden Elternteils erforderlich sein.
Schritt 2
Um eine Einverständniserklärung zu schreiben, müssen beide Elternteile des Kindes ihren Zivilpass und die Geburtsurkunde des Kindes mitnehmen und beim Notariat erscheinen. Teilen Sie dem Notar mit, wohin Ihr Kind geht und wer es begleiten wird. Dabei spielt es keine Rolle, an welchen Notar Sie sich am besten wenden können. Sowohl öffentliche als auch private Notare haben das Recht, Ihre Unterschriften auf einem Dokument zu beglaubigen
Schritt 3
Es gibt keine einheitliche Form der elterlichen Zustimmung für das Ausscheiden eines Kindes. Schreiben Sie nach dem Titel: "Hiermit bestätige ich meine Zustimmung, für meine minderjährige Tochter (oder meinen Sohn) zu reisen." Schreiben Sie ihren Nachnamen, Vornamen und Vatersnamen, Geburtsdatum, Abflugland, Datum und geben Sie das Start- und Enddatum an. Geben Sie auch an, wer das Kind begleiten wird.
Schritt 4
Zudem muss die Einwilligung einen Hinweis enthalten, dass die Adoption oder der Verbleib des Kindes während des Auslandsaufenthaltes nicht vorgesehen ist. Ein weiterer obligatorischer Satz ist, dass Sie damit einverstanden sind, dass gemäß Art. 20 und 22 des Bundesgesetzes "Über das Verfahren zur Ausreise aus der Russischen Föderation und zur Einreise in die Russische Föderation" wurde die gesamte Verantwortung für das Leben und die Gesundheit Ihres Kindes von der Person übernommen, die es begleitet. Sie bestätigen auch schriftlich die Erlaubnis, die notwendigen Zahlungen zu leisten und in Ihrem Namen zu handeln, wenn Sie alle Formalitäten im Zusammenhang mit dem Auslandsaufenthalt des Kindes erledigen.
Schritt 5
Der Notar beglaubigt Ihre Unterschriften und versieht sie mit einem Siegel. Die Kosten für das Zertifizierungsverfahren betragen etwa 800 Rubel.