Der Begriff „Scheidung“wurde in der modernen Gesetzgebung durch den Begriff „Scheidung“ersetzt. Mit Zustimmung der Ehegatten zur Scheidung, dem Fehlen gemeinsamer minderjähriger Kinder, sowie wenn einer der Ehegatten vom Gericht als vermisst oder geschäftsunfähig anerkannt oder zu einer Bewährungsstrafe von mehr als 3 Jahren verurteilt wurde, wird die Ehe im Standesamt, in allen anderen Fällen - nur über das Gericht.
Notwendig
- - Blatt Papier;
- - Griff;
- - Heiratsurkunde;
- - eine Kopie der Geburtsurkunde eines gemeinsamen Kindes;
- - Geld zur Zahlung der Abgaben;
- - andere vom Gericht verlangte Dokumente.
Anleitung
Schritt 1
Das Scheidungsverfahren beginnt mit der Einreichung des Scheidungsantrags bei Gericht. Bei der Erstellung eines Antrags ist es notwendig, sich an der Gerichtspraxis des Obersten Gerichts der Russischen Föderation und den Normen der Zivilprozessordnung der Russischen Föderation zu orientieren. Einen Antrag können Sie nur schriftlich stellen.
Schritt 2
Eine der zwingenden Voraussetzungen für den Antrag ist der Name des Gerichts, bei dem der Antrag eingereicht wird. Scheidungsfälle werden in der Regel von den Friedensrichtern behandelt, dies ist jedoch nur möglich, wenn keine Streitigkeiten über Kinder vorliegen. Bei Uneinigkeit wird der Antrag beim Amtsgericht eingereicht. Der Antrag ist grundsätzlich am Wohnort des Beklagten zu stellen. Allerdings gemäß Art. 29 des Familiengesetzbuches der Russischen Föderation gibt es eine Reihe von Ausnahmen. Der Scheidungsantrag wird beim Gericht am Wohnort des Klägers gestellt, wenn dieser minderjährig ist oder der Kläger aus gesundheitlichen Gründen nicht an den Wohnort des Beklagten reisen kann.
Schritt 3
Im Antrag müssen außerdem Name, Vorname und Vatername des Antragstellers sowie die Anschrift seines Wohnsitzes und Name, Vorname und Vatername des Beklagten (zweiter Ehegatte) und die Anschrift seines Wohnorts angegeben werden Residenz. Wird der Antrag von Vertretern des Klägers gestellt, müssen Sie seine Anschrift und seinen Namen angeben. Dann wird das Datum der Eintragung der Ehe und bei Vermögensstreitigkeiten das Datum des Endes des eigentlichen Zusammenlebens der Ehegatten angegeben.
Schritt 4
Widerspricht der Ehegatte (Beklagte) der Auflösung der Ehe nicht, ist dies ebenfalls im Antrag anzugeben. Angaben über das Vorhandensein gemeinsamer minderjähriger Kinder müssen angegeben werden: deren Anzahl, Alter, Wohnort und bei wem sie nach der Auflösung der Ehe bleiben. Wenn in dieser Frage keine Meinungsverschiedenheiten zwischen den Ehegatten bestehen, können diese Absätze übersprungen werden.
Schritt 5
Als nächstes sollte ein Scheidungsantrag gestellt werden. Die Gründe müssen kurz, klar, richtig und genau angegeben werden. Offensichtliche Vorwürfe gegen den Angeklagten sind unzulässig. Am Ende werden die Voraussetzungen für die Geltendmachung des Unterhalts für minderjährige Kinder oder des Klägers selbst sowie die Voraussetzungen für die Güteraufteilung angegeben.
Schritt 6
Dem Scheidungsantrag sind mehrere Unterlagen beizufügen:
- Original Heiratsurkunde;
- Kopien der Geburtsurkunden von gemeinsamen Kindern;
- Dokumente, die die Zahlung des Staates bestätigen. Zölle (in Höhe von 400 Rubel);
- bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen werden auch die Einkünfte und die Höhe der sonstigen Einkünfte beigefügt;
- andere Dokumente, die vom Gericht gemäß der Zivilprozessordnung der Russischen Föderation verlangt werden können.
Schritt 7
Die Klageschrift wird vom Kläger oder seinem Vertreter, sofern dieser dazu befugt ist, unterzeichnet.
Schritt 8
Die Einreichung eines Scheidungsantrags entgegen dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren sowie die Verletzung der Voraussetzungen dafür können zur bewegungslosen Aufgabe des Anspruchs oder sogar zur Ablehnung dieses Antrags zur Vorlage führen.