Die Abkürzung „Individual Entrepreneur“ist eine veraltete Bezeichnung eines Einzelunternehmers. Dennoch behalten viele Regulierungsrechtsakte diese Formulierung bei, die einige Bürger in die Irre führt.
Die aktuellen Regulierungsgesetze der Russischen Föderation enthalten viele Konzepte, die überholt sind und seit langem nicht mehr angewendet werden. Ein Beispiel für einen solchen Begriff ist die Abkürzung „Individual Entrepreneur“, die für „Unternehmer ohne Rechtspersönlichkeit“steht.
Unter dieser Abkürzung wurden bisher diejenigen Bürger bezeichnet, die zur Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit in geeigneter Weise registriert waren, bestimmte Rechte hatten und Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben übernahmen. In den Gesetzen findet sich diese Bezeichnung von Unternehmern nicht mehr, aber sie bleibt in einigen Satzungen, der Gesetzgebung der Mitgliedsstaaten der Russischen Föderation.
Wie ist die Abkürzung „Individual Entrepreneur“entstanden?
Die Abkürzung „Individual Entrepreneur“hat den Begriff „Privatunternehmer“abgelöst, der ursprünglich Bürger bezeichnete, die selbstständig und ohne Gründung einer Organisation unternehmerische Tätigkeiten ausüben. Allerdings existierte der Begriff „Privatunternehmer“relativ kurz, nach einiger Zeit wurde er durch den umständlichen Begriff „Unternehmer ohne Gründung einer juristischen Person“abgelöst, der auf die fragliche Abkürzung abgekürzt wurde.
Es ist diese Definition, die seit langem im russischen Rechtsrahmen verankert ist, was ihre Präsenz in einer Reihe von derzeit geltenden Gesetzen erklärt. Nach dem Erscheinen des Begriffs „Einzelunternehmer“wurde der Begriff „selbständige juristische Person“aus den Bundesgesetzen gestrichen, in der Praxis jedoch noch lange verwendet.
Gibt es Unterschiede in der Schreibweise?
Angesichts der Abkürzung "Individual Entrepreneurs" verstehen viele Anfänger ihre Bedeutung nicht und machen falsche Annahmen über Statusunterschiede zwischen diesen Unternehmen und normalen Einzelunternehmern. Tatsächlich gibt es keine Unterschiede in den Rechten und Pflichten solcher Subjekte, und die Abkürzung selbst erscheint gelegentlich nur in der Literatur und wird auch von Personen verwendet, die an diese Formulierung gewöhnt sind.
Es wird nicht empfohlen, eine solche Bezeichnung in offiziellen Dokumenten zu verwenden, da dies nur bei Gegenparteien, Regierungsbehörden oder anderen Organisationen zu Verwirrung führen kann. Manchmal gibt es eine Kombination aus der modernen Bezeichnung eines Einzelunternehmers ("IP") und der Abkürzung "Individual Entrepreneur", in der diese Entitäten "IPBOYUL" genannt werden. Eine solche Kombination hat auch keine rechtliche Bedeutung, sie kann unnötige Verwirrung stiften, zu Fehlern und Missverständnissen führen.