Die Warenannahme erfolgt durch einen Frachtbrief oder Frachtbrief, der in einheitlicher Form erstellt wird. Das angegebene Dokument muss zwingende Angaben enthalten, da es die Erfüllung der Verpflichtungen des Lieferanten und des Käufers bestätigt.
Der Liefervertrag wird in der Regel für längere Zeit geschlossen, während seiner Ausführung wird die Beziehung zwischen dem Lieferanten und dem Käufer durch andere Dokumente festgelegt, die die tatsächliche Lieferung und den Erhalt von Waren in der bestellten Menge und Reichweite bestätigen. Ein solches Dokument ist ein Frachtbrief oder Frachtbrief, der in einheitlicher Form erstellt und von bevollmächtigten Vertretern des Lieferanten und des Käufers unterzeichnet wird. Gleichzeitig ist dieses Dokument nicht nur eine Bestätigung der Erfüllung zivilrechtlicher Verpflichtungen, sondern dient auch als primäres Dokument für steuerliche und buchhalterische Zwecke.
Welche Angaben sind auf dem Frachtbrief zu machen?
Der Frachtbrief muss die Nummer, das Datum der Erstellung, den vollständigen Namen und Details enthalten, die es Ihnen ermöglichen, den Lieferanten und Käufer zu identifizieren. Außerdem wird auf dem Frachtbrief der Name der Ware angegeben, wenn möglich eine kurze Beschreibung. Außerdem werden die Gesamtmenge der gemäß diesem Dokument gelieferten Waren, der Preis pro Einheit und die Gesamtkosten unter Berücksichtigung der Mehrwertsteuer (für Zahler der angegebenen Steuer) erfasst. Der Frachtbrief ist ein zweiseitiges Dokument, das vom Lieferanten und vom Käufer unterzeichnet wird und durch ihre Rundsiegel bestätigt wird. Je nach den Bedingungen des abgeschlossenen Liefervertrages können eventuelle Abweichungen in der Menge, dem Umfang der gelieferten und in der Rechnung deklarierten Waren direkt in diesem Dokument mit der Zusicherung jeder Korrektur durch die Parteien gekennzeichnet oder in einem separaten Akt festgehalten werden.
Wie wird ein Frachtbrief erstellt?
Der Frachtbrief in der erforderlichen Auflage wird vom Vertreter des Lieferanten zusammen mit der Ware geliefert. Die Annahme der Ware seitens des Käufers erfolgt durch seinen Bevollmächtigten, der über eine gültige Vollmacht und einen Ausweis verfügen muss. Nach dem Versand der Ware führt der Vertreter des Käufers eine Sichtkontrolle durch, berechnet die Menge und bewertet die Unversehrtheit des Pakets. Die Prüfung erfolgt gleichzeitig mit dem Abgleich von Ist-Menge, Sortiment, Qualität der Ware mit den Angaben in der Rechnung. In Ermangelung von Reklamationen und Korrekturen unterzeichnet der Vertreter des Käufers alle Kopien der Rechnung und beglaubigt sie mit dem Siegel der Organisation. Der Vertreter des Lieferanten erstellt eine eigene Kopie dieses Dokuments, gegebenenfalls fügt er die Vollmacht des Vertreters des Käufers hinzu.