Ein Verfall ist eine Entschädigung für verspätete Zahlung von Löhnen, Urlaubsgeld, Zahlung bei Entlassung. Wenn der Arbeitnehmer ohne Arbeitsvertrag gearbeitet hat, befreit dies den Arbeitgeber nicht von der Zahlung aller fälligen Beträge.
Notwendig
- - Stellungnahme;
- - Nachweis der Tatsache der Arbeit.
Anweisungen
Schritt 1
Wenn Sie ohne Arbeitsvertrag gearbeitet haben, ist dies bereits ein direkter Verstoß gegen das Arbeitsrecht. Um vom Arbeitgeber zurückzufordern, was Sie verdient haben und eine Strafe in Form einer Strafe in Höhe von 1/300 des geschuldeten Betrags für jeden Tag der verspäteten Zahlung zu erhalten, wenden Sie sich an die Arbeitsaufsichtsbehörde, das Schiedsgericht oder die Staatsanwaltschaft.
Schritt 2
Wenn Sie ohne Arbeitsvertrag arbeiten, haben Sie dementsprechend keinen Eintrag in Ihrem Arbeitsbuch zur Einstellung oder Entlassung. Sie können Ihre Tätigkeit nur dann nachweisen, wenn die Mitarbeiter des Unternehmens nachweisen, dass Sie tatsächlich im Unternehmen tätig waren.
Schritt 3
Sie können jede Beweisgrundlage für Ihre Tätigkeit im Unternehmen verwenden, die der geltenden Gesetzgebung nicht widerspricht. Wenn Sie sich beispielsweise an die Staatsanwaltschaft wenden, erhalten Sie möglicherweise die Erlaubnis, ein Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber über die Nichtzahlung von Löhnen aufzuzeichnen. Es ist illegal, Aufnahmegeräte alleine zu verwenden.
Schritt 4
Als Nachweis können Sie auch Bankschecks verwenden, die die Überweisung von Löhnen auf Ihr Konto bestätigen, die erhaltenen Quittungen bei der Gehaltsberechnung, Einträge im Zeugnis, im Journal am Checkpoint usw.
Schritt 5
In jedem Fall wird Ihre Bewerbung intern untersucht. Wird die Tatsache Ihrer Tätigkeit im Unternehmen bestätigt, erhalten Sie alle Ihnen zustehenden Beträge, die Ihnen der Arbeitgeber nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt hat.
Schritt 6
Von dem geschuldeten Gesamtbetrag können Sie eine Strafe in Höhe des Refinanzierungssatzes der Zentralbank der Russischen Föderation zum Zeitpunkt der Prüfung Ihres Falles erheben. Darüber hinaus haftet Ihr Arbeitgeber verwaltungsrechtlich.