Für die Schenkung von beweglichen Sachen (Auto, Antiquitäten, Kunstwerke etc.) genügt ein einfacher schriftlicher, notariell beglaubigter Schenkungsvertrag. Die Abwicklung eines Immobilienspendevertrags dauert zwar etwas länger, gibt dem Spender aber die Gewissheit, dass sein Eigentum in sichere Hände gelangt. Ein Erbvertrag kann eine Alternative zu einem Testament sein, das von mehreren Erben angefochten werden kann.
Notwendig
- - Bescheinigung über die staatliche Registrierung von Rechten;
- - Zivilpass des Spenders und des Empfängers oder Dokumente, die diese ersetzen.
Anweisungen
Schritt 1
Bereiten Sie alle Dokumente vor, die zum Ausfüllen des Spendenvertrags erforderlich sind. Das Hauptdokument wird die Bescheinigung über die staatliche Registrierung des Rechts auf Immobilien sein. Wenn Sie ein Grundstück mit Wohneigentum stiften, dann bestellen Sie Katasterpässe für Haus und Grundstück bei der Landeskatasterkammer und beim BTI (Büro für Technisches Inventar). Wird eine Wohnung gespendet, wird ein Katasterpass der Wohnung benötigt, der ebenfalls beim BTI eingeholt werden muss. Bestellen Sie in der Regionalabteilung der Verwaltung von Rosreestr einen Auszug aus dem einheitlichen staatlichen Register der Rechteinhaber (Einheitliches Staatliches Register der Urheberrechtsinhaber). Alle diese Dokumente (Katasterpässe und ein Auszug aus der USRR) werden von den zuständigen Dienststellen innerhalb von 5 Werktagen erstellt. Wenden Sie sich an das Notariat am Standort des gespendeten Objekts. Der Notar hilft Ihnen bei der Erstellung eines rechtssicheren Vertrages. Eventuell benötigt er zum Abschluss eines Schenkungsvertrages eine Bescheinigung über die Geschäftsfähigkeit des Spenders oder die Zustimmung des Ehegatten. Eine solche Zustimmung ist erforderlich, wenn die Immobilie im Miteigentum steht.
Schritt 2
Nachdem der Spendenvertrag von einem Notar erstellt und beglaubigt wurde, wenden Sie sich für die Registrierung an das Büro Rosreestr. Bei einem Schenkungsvertrag sind der Vertrag selbst und die Übertragung von Rechten von einem Eigentümer auf einen anderen registrierungspflichtig. Rosreestr-Spezialisten helfen Ihnen bei der Erstellung der entsprechenden Stellungnahmen. Innerhalb von zwanzig Werktagen ab dem Datum ihrer Einreichung erfolgt eine rechtliche Prüfung der zur Registrierung eingereichten Unterlagen sowie die Registrierung des Spendenvertrages und des neu entstandenen Rechts. Nach 20 Tagen muss der neue Eigentümer der Immobilie (Beschenkter) erneut zur Geschäftsführung von Rosreestr kommen, um eine Bescheinigung über die staatliche Registrierung der Rechte zu erhalten.