So Registrieren Sie Die Privatisierung Eines Grundstücks

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So Registrieren Sie Die Privatisierung Eines Grundstücks
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Die Privatisierung eines Grundstücks ist sein Eigentumserwerb. Gemäß Artikel 28 des Gesetzes Nr. 178 "Über die Privatisierung des Staats- und Gemeindeeigentums" vom 21. Dezember 2001 sind die Eigentümer der auf dem erhaltenen Grundstück errichteten Gebäude verpflichtet, einen Pachtvertrag abzuschließen oder das Grundstück zu privatisieren und in Eigentum zu überführen.

So registrieren Sie die Privatisierung eines Grundstücks
So registrieren Sie die Privatisierung eines Grundstücks

Notwendig

  • - Stellungnahme;
  • - der Pass;
  • - Katasterdokumente;
  • - Bescheinigung über die Nichtprivatisierung;
  • - Auflösung;
  • - Antrag auf FUGRTS;
  • - Eingang der Zahlung der staatlichen Abgabe.

Anweisungen

Schritt 1

Um ein Grundstück zu privatisieren, wenden Sie sich an Ihre örtliche Exekutivbehörde. Geben Sie im Antrag den Zweck der Nutzung der Website, ihre Größe, die Form der Nutzungsgenehmigung und den Zweck der Beschwerde an. In Ihrem Fall besteht das Ziel darin, die Übertragung des Grundeigentums zu beantragen.

Schritt 2

Außerdem müssen Sie einen Auszug aus dem einheitlichen Register (USRR) über das Eigentum an dem auf dem Gelände errichteten Gebäude oder eine Kopie der Eigentumsbescheinigung vorlegen. Wenn Sie die Eigentumsrechte nicht formalisiert haben und keine Informationen im Register vorhanden sind, müssen Sie eine Bescheinigung über das Fehlen einer Eintragung in die USRR vorlegen.

Schritt 3

Auf der Grundlage des Gesetzes Nr. 221 "Über das staatliche Immobilienkataster" muss ein Grundstück über Katasterdokumente, einen Pass, einen Plan und eine einzige Nummer verfügen. Sollten Ihnen diese Unterlagen nicht vorliegen, wenden Sie sich mit einem Antrag auf Vermessung an den Landausschuss. Auf der Grundlage der auf der Website durchgeführten technischen Arbeiten werden für Sie Katasterunterlagen erstellt und Informationen in ein einziges Register eingetragen. Katasterauszüge erhalten und der Verwaltung vorlegen.

Schritt 4

Aufgrund Ihres Antrags und der vorgelegten Unterlagen werden Sie in das Grundstückseigentum überführt, eine Verfügung wird erlassen. Die Kosten für die Übertragung eines Grundstücks hängen von der Ortschaft ab, in der es sich befindet, aber wenn Sie in Ihrem Leben noch nie Land privatisiert haben, können Sie ein Grundstück kostenlos erhalten. In diesem Fall müssen Sie eine Bescheinigung vorlegen, dass Sie keinen Grundbesitz durch Privatisierung angemeldet haben. Sie können es bei allen bisherigen Wohnorten bei den Exekutivbehörden einholen.

Schritt 5

Um Schutzrechte anzumelden, wenden Sie sich an die Registrierungskammer (FUGRTS). Alle erhaltenen Unterlagen einreichen, Antragsformular ausfüllen, Anmeldegebühr bezahlen. In einem Monat werden Sie der Eigentümer.

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