Beim Erben von Eigentum ist es notwendig, es zu teilen und zu verkaufen. Es gibt eine Reihe von Regeln, die die Vererbung und den Verkauf von Gemeinschaftseigentum regeln. Es handelt sich insbesondere um das Recht auf Vorkaufsrecht.
Es ist notwendig
- - Bescheinigung über das Erbrecht;
- - ein Dokument zur Bestätigung des Eigentums;
- - schriftliche Mitteilung an andere Eigentümer des Verkaufs.
Anleitung
Schritt 1
Bei der Testamentserrichtung verteilt der Eigentümer der Liegenschaft selbstständig und aus freien Stücken dieses unter seinen Erben. Stirbt der Eigentümer der Liegenschaft, ohne ein Testament zu hinterlassen, geht sein Erbe nach der Rangfolge in das gemeinsame Miteigentum der Erben über. Sie müssen ihr Erbrecht innerhalb von 6 Monaten ausüben, andernfalls müssen sie ihr Eigentumsrecht gerichtlich anfechten.
Schritt 2
Die Aufteilung des Vermögens kann durch Vereinbarung der Parteien oder vor Gericht erfolgen. Nach Beendigung der Teilung hat der Erbe das Recht, seinen Erbteil zu veräußern oder nach eigenem Ermessen darüber zu verfügen. Nachdem Sie die Immobilie durch Erbschaft erhalten haben, stellen Sie zuerst eine Erbschaftsbescheinigung aus und schreiben Sie dann die geerbte Immobilie in Ihrem Namen in der Abteilung des Federal Registration Service um.
Schritt 3
Wenn Sie Ihren Erbschaftsanteil verkaufen möchten, sollten Sie wissen, dass der Eigentümer des zweiten Anteils der Immobilie ein Vorkaufsrecht hat. Wenn Sie beispielsweise mit Ihrem Bruder eine Zweizimmerwohnung geerbt haben, hat der Bruder das Vorkaufsrecht für diese Wohnung.
Schritt 4
Wenn Sie Ihren Anteil an der Erbschaft verkaufen möchten, informieren Sie zunächst den Eigentümer über den zweiten Erbanteil. Und tun Sie dies schriftlich unter Angabe des Preises und anderer Verkaufsbedingungen. Lehnt er den Kauf ab, legt dies schriftlich fest oder erwirbt er die zu veräußernde Aktie nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Verkaufsanzeige, können Sie Ihre Aktie an einen Dritten verkaufen. Bei Verletzung des Vorkaufsrechts kann der Zweiteigentümer des Gemeinschaftsgutes innerhalb von drei Monaten gerichtlich die Übertragung der Rechte und Pflichten des Käufers auf ihn verlangen.
Schritt 5
Das Vorkaufsrecht gilt jedoch für unteilbares Vermögen. Ist die Zuteilung einer Sacheinlage technisch möglich (z. B. die Zuteilung eines Grundstücksteils), so bedarf es beim Verkauf nicht der Zustimmung anderer Eigentümer.