Die Selbstregistrierung beim Kauf eines Grundstücks hat eine Reihe von offensichtlichen Vorteilen, wie zum Beispiel erhebliche Geldeinsparungen. Es besteht keine Notwendigkeit, auf teure Dienstleistungen von Immobilienbüros zurückzugreifen. In diesem Fall ist zu berücksichtigen, dass sich die Selbstregistrierung von Dokumenten für das Grundstück auf unbestimmte Zeit verzögern kann. Trotzdem ist die eigenständige Ausstellung von Dokumenten eine durchaus machbare Aufgabe, wenn Sie bestimmte Phasen befolgen.
Anweisungen
Schritt 1
In der ersten Phase ist der Verkäufer verpflichtet, Ihnen die für die Registrierung der Website erforderlichen Dokumente vorzulegen: - ein Dokument zur Bestätigung des Eigentums;
- Gebäudeplan;
- eine Bescheinigung über das Fehlen von Festnahmen und Verboten aller Art;
- Katasterplan des Grundstücks;
- eine Bescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung der Grundstücksteuer für das laufende Jahr Wenn der Verkäufer nicht über die erforderlichen Unterlagen verfügt, können diese erworben werden: - Grundriss - in der BTI;
- Katasterplan - im Katasterausschuss;
- eine Bescheinigung über das Fehlen von Festnahmen - im Landesausschuss.
Schritt 2
In der zweiten Phase wird direkt ein Kauf- und Verkaufsvertrag für ein Grundstück geschlossen. Es kann in einfacher Schrift verfasst oder notariell beglaubigt werden – beide Möglichkeiten sind legal. Der erstellte Vertrag wird der Leitung des Föderalen Meldedienstes übergeben. Diese Vereinbarung legt die Größe und Lage des Grundstücks sowie den Verwendungszweck fest.
Schritt 3
In der dritten Stufe erfolgt die Übertragung des Grundstücks, d.h. das Übertragungszertifikat ist unterschrieben. Er bestätigt offiziell die Übergabe der Immobilie an den neuen Eigentümer.
Schritt 4
In der vierten Phase müssen zur Registrierung eines Grundstücks die folgenden Dokumente bei der örtlichen Verwaltung von Rosregistration eingereicht werden: - Antrag auf Registrierung;
- Rechtsdokument für das Grundstück;
- Übertragungsurkunde;
- Katasterplan des Grundstücks;
- eine Quittung über die Zahlung der Anmeldegebühr;
- Bescheinigung über die Zahlung der Grundsteuer.
Schritt 5
In der fünften Phase rechnet der Käufer mit dem Verkäufer ab. Der Verkäufer erhält das Geld, nachdem der Käufer die Eigentumsurkunde erhalten hat.