Die Eigentümer von kommunalen Wohnungen wissen, dass ihre Wohnung Eigentum des Staates ist und daher weder verkauft noch getauscht werden kann. Um Transaktionen mit Wohnraum zu tätigen, müssen Sie ihn in Privatbesitz bringen.
Es ist notwendig
- - Antragsformular Nr. 3,
- - technischer Pass für die Räumlichkeiten,
- - Antrag auf Privatisierung.
Anleitung
Schritt 1
Die Privatisierung bietet die Möglichkeit, kommunalen Wohnraum in Privatbesitz zu erhalten. Für die Wohnungsprivatisierung im Jahr 2014 bereiten Sie folgende Unterlagen vor: Antrag im Formular Nr. 3 - erhältlich beim Passamt oder beim Wohnungsamt, technischer Pass für die Räumlichkeiten - zusätzlich im Wohnungsamt, der eigentliche Privatisierungsantrag, der von allen eingetragenen Angehörigen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, unterschrieben werden muss.
Schritt 2
Sorgen Sie dafür, dass Sie eine Bescheinigung Ihres früheren Wohnsitzes erhalten, in der alle mit Ihnen zusammengewohnten Familienangehörigen, der Zeitpunkt der Registrierung und der Entlassung aufgeführt sind. Dieses Dokument bestätigt, dass das Recht auf Privatisierung von Immobilien nicht von Bürgern an der vorherigen Adresse ausgeübt wurde.
Schritt 3
Für die Privatisierung ist die Zustimmung aller in der Wohnung oder im Zimmer gemeldeten lebenden Personen erforderlich. Wenn Minderjährige am Tag der Privatisierung registriert wurden, werden sie auch vollberechtigte Teilnehmer daran. Die Privatisierung wird verweigert, wenn der in der Wohnung registrierte minderjährige Bürger früher als sechs Monate vor der Privatisierung aus dieser entlassen wird.
Schritt 4
Um eine Privatisierung durchzuführen, muss der Eigentümer einen sozialen Arbeitsvertrag (Order) mit ihm haben.
Schritt 5
Es ist wichtig zu bedenken, dass es in der Wohnung keine unbefugten Sanierungen geben sollte. Sollten illegale Umwandlungen festgestellt werden, fordern Mitarbeiter des Wohnungsbestands und des Ministeriums für Wohnungspolitik, die Privatisierung auszusetzen, bis die Änderungen legalisiert sind.
Schritt 6
Die Überführung in Eigentum an nicht reparierbaren Wohnungen ist verboten. Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie vorübergehend in einem Hauswirtschaftsraum, beispielsweise einer Industrieanlage oder einer Bildungseinrichtung, untergebracht sind, kein „Kleinzimmer“in Ihrer Immobilie bekommen können, auch wenn es mit Wasser, Kanalisation und andere von der SanPIN vorgesehene Vorteile. Eine ähnliche Situation tritt ein, wenn Sie in einem kommunalen Gebäude wohnen, das offiziell als Notstand anerkannt ist oder abgerissen wird. Im letzteren Fall können Sie übrigens auch andere Wohnungen zur Sozialmiete beantragen, d.h. Teilnehmer des Resettlement-Programms aus einem maroden Notfonds werden. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Listen der „Glücklichen“liegt jedoch bei der Gemeinde.